Telefonische Krankschreibung bis Jahresende möglich

Berlin – Angesichts bundesweit steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt.
Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis zum 31. Dezember 2020 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden.
„Wir haben aktuell eine sich beschleunigende Infektionsdynamik mit dem COVID-19-Virus, zeitgleich aber auch vermehrt grippale Infekte. Diese parallele Entwicklung ist besorgniserregend“, erläuterte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA. Er betonte, man müsse das Infektionsgeschehen unterbrechen, ohne dass die Versorgung der Patienten darunter leide.
Mit der Krankschreibung per Telefon gebe es für Menschen mit leichten Atemwegserkrankungen eine gute Alternative zum Praxisbesuch. Die Erfahrungen aus dem Frühjahr mit der Krankschreibung per Telefon hätten gezeigt, wie umsichtig Versicherte damit umgehen, so Hecken.
Von der räumlichen Trennung der Fälle könnten vor allem auch viele ältere und multimorbide Risikopatienten ohne Atemwegsprobleme profitieren: Notwendige Arztbesuche und Behandlungen seien so trotz eines aktiven Pandemiegeschehens möglich, ohne sich einer erhöhten Ansteckungsgefahr auszusetzen oder Krankheiten zu verschleppen.
Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, sieht in der telefonischen Krankschreibung ein „funktionierendes Mittel“, um Coronainfektionen zu vermeiden.
Der G-BA hat den Beschluss zunächst bis zum Jahresende befristet. Hecken sicherte heute aber zu, man werde „rechtzeitig“ vor dem Auslaufen über eine Anpassung der zeitlichen Befristung beraten.
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