Ärzte drängen auf Umsetzung der Entbudgetierung und Notdienstregelungen

Hamburg – Die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) hat in die Mitglieder des Bundestages dazu aufgerufen, noch in dieser Legislaturperiode die hausärztliche Entbudgetierung und die Sozialversicherungsfreiheit im Notdienst zu realisieren.
In einer Resolution der Vertreterversammlung heißt es, über die Bedeutung beider Maßnahmen bestehe auf Bundesebene ein fraktionsübergreifender Konsens. Ihre Umsetzung dulde keinen Aufschub mehr.
Der Erhalt einer wohnortnahen hausärztlichen Versorgung sei essentiell für die Menschen und für das Gelingen der jüngst beschlossenen Krankenhausreform. Schon heute seien bundesweit Hunderte von hausärztlichen Sitzen unbesetzt, die wohnortnahe Versorgung erodiere zusehends.
„In Hamburg haben wir die Besonderheit, dass eine systematische Unterfinanzierung die Bereitschaft der nachrückenden Ärztegeneration hemmt, sich hausärztlich niederzulassen: Die Hausärztinnen und Hausärzte bekommen einen großen Teil der erbrachten Leistungen nicht vergütet: Die Auszahlungsquote lag zuletzt bei nur 75 Prozent des vereinbarten Honorars“, so die VV in der Resolution.
Um diese Entwicklung aufzuhalten und den ärztlichen Nachwuchs wieder stärker für ein Engagement in der vertragsärztlichen wohnortnahen Versorgung zu motivieren, sei die hausärztliche Entbudgetierung unabdingbar.
Auch die Sozialversicherungspflicht für Vertragsärzte im Notdienst ist aus Sicht der VV nicht im Sinne der Patienten. „Aufgrund massiver Kostensteigerungen wird es schwieriger, Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen, die die Dienste übernehmen“, heißt es.
Darüber hinaus entbehre es jeder logischen Grundlage, dass der vertragsärztliche Notdienst, der von freiberuflichen Ärztinnen und Ärzten in Selbstverwaltung organisiert, durchgeführt und zu einem Großteil aus eigener Tasche finanziert werde, sozialversicherungspflichtig sein solle.
„Bleibt eine gesetzliche Feststellung der Sozialversicherungsfreiheit aus, wird es zu massiven Einschränkungen der Bereitschaftsdienstangebote kommen. Eine gesetzliche Klarstellung ist insofern dringend erforderlich und wird unmittelbar zu einer Versorgungsverbesserung beitragen.“
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