KBV und KVen drängen auf Entbudgetierung

Berlin – Mit Nachdruck wird aus dem ambulanten Bereich die Forderung nach der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zugesagten Entbudgetierung für die hausärztliche Versorgung gestellt.
„Das politische Versprechen, die Honorarbudgets für die hausärztliche Versorgung abzuschaffen, muss eingelöst werden“, fordern etwa die Vorstände der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner. Es sei allerhöchste Zeit, die im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vorgesehene Entbudgetierung umzusetzen – notfalls auch als gesetzliche Einzelregelung.
Die Bundesvorsitzenden des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth und Markus Beier, betonten, das GVSG sei „das mit Abstand wichtigste Gesetzesvorhaben zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung des letzten Jahrzehnts“. Aufschieben sei angesichts dessen, dass bereits mehr als 5.000 Hausärzte in der Versorgung fehlen, keine Option.
Das bereits abgestimmte Maßnahmenpaket, insbesondere die seit langem versprochene Entbudgetierung, sei „vielerorts für den Erhalt der dort versorgenden Praxen ausschlaggebend“. Sollte die Entbudgetierung nun aufgrund des Bruchs der Ampelregierung nicht kommen, erwarte man von der neuen Regierung, „dass sie nicht bei null beginnt, sondern das Maßnahmenpaket ganz oben in das Gesundheitskapitel des nächsten Koalitionsvertrages schreibt und dann auch direkt umsetzt“.
Ähnlich äußerten sich mehrere Kassenärztliche Vereinigungen (KVen). „Sollte die seit Jahren überfällige Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen auf den letzten Metern vor dem Ziel gestoppt werden, wäre das ein Schlag ins Gesicht aller Hausärzte“, so Jörg Böhme, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen-Anhalt. Aktuell fehlten in Sachsen-Anhalt etwa 250 Hausarztpraxen.
Von einer drohenden „Katastrophe für die hausärztliche Versorgung in Hamburg“ sprach John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg. Das Versprechen des Bundesgesundheitsministers, hausärztliche Leistungen vollständig zu vergüten, müsse eingelöst werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf könne noch verabschiedet werden – verpasse man jetzt diese Chance, sei es „wahrscheinlich, dass die Entbudgetierung von einer neuen Regierung erst wieder ab 2026 oder 2027 aufgegriffen wird“.
„Die Entbudgetierung könnte zur Not auch für sich allein verabschiedet werden, wenn das GVSG als Ganzes nicht mehr zustande kommt“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KV Niedersachsen, Thorsten Schmidt. Er hoffe sehr, dass es den politischen Willen gebe, diese lang gemachte Zusage noch in diesem Jahr einzulösen.
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