Ärzteschaft

Ärzte erneuern Ruf nach überarbeiteter privatärztlicher Gebührenordnung

  • Mittwoch, 13. November 2019
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Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversiche­rung (PKV) haben die Forderung an den Gesetzgeber erneuert, die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu novellieren. Nach 35 Jahren Stillstand sei das überfällig, erklärte BÄK-Präsident Klaus Reinhardt heute in Berlin.

Er bekräftigte, dass der Abstimmungsprozess über das Leistungsverzeichnis sowie die Kalkulation der Leistungen mit der PKV kurz vor dem Abschluss stehe. Man könne Anfang 2020 eine konsentierte Gebührenordnung vorlegen, die auch mit den ärztlichen Berufs­verbänden und den medizinischen Fachgesellschaften abgestimmt sei, sagte der BÄK-Präsident.

Dann sei die Politik am Zug, die neue GOÄ im Rahmen einer Verordnung umzusetzen. Allerdings dämpfte Reinhardt selbst die Hoffnung auf eine rasche Einführung der neuen Gebührenordnung. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) habe kürzlich öffentlich seine Zweifel darüber geäußert, dass in dieser Frage eine Einigung mit dem Koalitions­part­ner SPD möglich sei.

Mit Blick auf die von der Bundesregierung berufene wissenschaftliche Kommission, die Vorschläge für eine moderne Vergütung der ambulanten ärztlichen Leistungen erarbeiten soll, sprachen sich sowohl Reinhardt als auch der Direktor des PKV-Verbandes, Florian Reu­ther, für den Erhalt des dualen Systems in Deutschland aus.

Für die medizinische Versorgung bringe es spürbare Vorteile, dass im Hintergrund mit der GOÄ und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zwei unterschiedliche ärztliche Vergütungssysteme wirkten, die sich sehr gut ergänzten. Durch den Wettbewerb von GKV und PKV erfüllten sie eine gegenseitige Korrektivfunktion, sagte Reuther.

Die GOÄ erlaube es, Innovationen rascher in die Versorgung einzuführen, während über den EBM Wirtschaftlichkeit und Evidenz in den Fokus rückten. Reuther sprach sich gegen Vorschläge aus der SPD aus, die Vergütungssysteme zu vereinheitlichen.

Die Regierungskommission sei gut beraten, Verbesserungen innerhalb der bestehenden Vergütungssysteme auszuloten, erklärte Reuther. „Im Klartext: Keine System-Experimen­te. Modernisierung statt Revolution.“ Die BÄK berät seit dem Jahr 2010 gemeinsam mit dem PKV-Verband und Beihilfevertretern über eine Novelle der GOÄ.

HK

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