Politik

Honorarkommission schlägt Verhandlungslösung für GOÄ vor

  • Dienstag, 28. Januar 2020
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Berlin – Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) sollte künftig als Verhandlungslösung zwi­schen der Bundesärzte­kammer (BÄK) und der privaten Krankenversicherung (PKV) ausge­handelt werden. Das schlägt die wissenschaftliche Kommission für ein modernes Vergü­tungssystem (KOMV) vor. Das Gutachten, das das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegeben hatte, wurde heute vorgelegt.

Die Gutachter kommen darin zu dem Schluss, dass sich die GOÄ per Rechtsverordnung mit Zu­stimmung des Bundesrates „nicht bewährt“ hat. Sie sei insbesondere „zu schwer­fällig“, um medizinische Innovationen sowohl zügig als auch rechtssicher in der Vergü­tung abzu­bilden.

Daher sei „eine gesetzlich strukturierte Verhandlungslösung vorgesehen“, erklärt die KOMV. Als Verhandlungspartner seien BÄK und PKV-Verband verantwortlich, von de­nen der Verordnungsgeber ohnehin bereits bei der gegenwärtig angestrebten Novellie­rung der GOÄ einen konsentierten Vorschlag erwarte, heißt es.

Vertragspartner in der vertragsärztlichen Versorgung sollen wie bisher auf Bundesebene der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bleiben. Die bisherigen Mechanismen mit Verhandlungen auf Bundes- und regionaler Ebene – unter anderem zur Ermittlung der Gesamtvergütung – könnten „grundsätzlich beibehalten wer­den“.

In die Preisverhandlungen sollen neben den Kosten auch andere Gesichtspunkte einflie­ßen können, wie etwa regionale, fachspezifische und mengenbezogene Aspekte. Ange­sichts der bestehenden sehr unterschiedlich gestalteten Versicherungssysteme empfiehlt die KOMV keine gemeinsame Honorarordnung mit einheitlichen Preisen.

Keine Zusammenlegung von GOÄ und EBM

Eine generelle Harmonisierung von GOÄ und dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) lehnen die Gutachter ab. Sie sehen zwar Vorteile, aber auch gravierende Nachteile in einem solchen Schritt. Stattdessen schlagen sie eine „partielle Harmonisierung“ der Vergütungsstrukturen vor. Das Kon­zept unterscheidet dabei zwischen Bausteinen, die gemeinsam weiterentwickelt werden, und Bereichen, bei denen Unterschiede bewusst erhalten bleiben sollten – wie die Frage der Vergütungsverhandlungen.

Zu den gemeinsamen Bausteinen gehören die Definition der ärztlichen Leistungen – die sogenannte Leistungslegendierung – und die relative Kostenbewertung, also die ökono­mische Bewertung der Leistungen im Vergleich zueinander. Für beides sollen nach Auf­fassung der Kommission neue gemeinsame Gremien der vertrags- und privatärztlichen Versorgung zuständig sein. In den Gremien müssten also GKV-Spitzenverband, KBV, BÄK und PKV-Verband gemeinsam die Leistungslegendierung festlegen.

Das Zusammenführen von Wissen und Daten aus dem vertrags- und privatärztlichen Be­reich könne die Kostenkalkulation verbessern, heißt es in der Zusammenfassung des Gut­achtens. Eine aufwandsgerechte Kostenkalkulation als Grundlage für die Preisverhand­lun­gen wiederum sei Voraussetzung, um Fehlanreize zur Unter- und Überversorgung zu vermeiden. Zugleich würden größere Umverteilungswirkungen und die Gefahr eines Se­kundärmark­tes vermieden, da Preisunterschiede zwischen vertrags- und privatärztlichem Bereich er­halten bleiben könnten, schreiben die Gutachter.

Aus Gründen des Patienten- beziehungsweise Verbraucherschutzes schlägt die Kommissi­on außerdem vor, dass Mindestqualitätsstandards für die vertrags- und privatärztliche Ver­sorgung künftig gemeinsam und einheitlich definiert werden. Darüber hinaus sollen die Verhandlungspartner auch noch weitergehende Anforderungen festlegen können.

„Das Modell der partiellen Harmonisierung stellt eine sinnvolle Weiterentwicklung hin zu einem modernen Vergütungssystem dar“, sagte Wolfgang Greiner, Vorsitzender der KOMV. Es biete zahlreiche Vorteile gegenüber dem heutigen System.

Greiner zufolge würden so Transparenz und Praktikabilität erhöht. Langfristig seien „er­heb­li­che Synergieeffekte“ zu erwarten, da nicht mehr zwei Leistungsverzeichnisse und Kostenkalkulationen separat gepflegt werden müssten. „Fehlanreize zur Unter- und Über­versorgung werden gemindert, was die Versorgungsqualität fördert“, sagte der KOMV-Vorsitzende.

Ergänzende Vorschläge der KOMV

Flankiert wird das Modell durch eine Reihe ergänzender Vorschläge. So schlagen die Gut­achter vor, Fehlanreizen, die mit einer überwiegend pauschalierten oder überwiegend an Einzelleistungen orientierten Vergütung verbunden seien, durch eine stärkere Mischver­gü­tung aus Einzel- und Pauschalleistungen und durch die Kombination mit qualitäts- orientierten Vergütungselementen entgegenzuwirken.

Zudem sollte von dem nur historisch zu erklärenden Bezug auf das Quartal als Abrech­nungszeitraum in der GKV „teilweise Abstand“ genommen werden. Abhängig von der Art der Leistung und den Versorgungszielen sollten die zugrunde liegenden Bezugszeiträume flexibilisiert werden, schreibt die KOMV. Das gehe einher mit dem Vorschlag, die Vergü­tung im hausärztlichen Versorgungsbereich vorrangig über jährliche, auf Einschreibungen beruhende Versichertenpauschalen mit monatlichen Abschlagszahlungen zu gestalten.

Zur Förderung von kooperativen Teamleistungen sollten darüber hinaus Leistungskom­plexe definiert werden, die auch durch interdisziplinäre oder interprofessionelle Teams von Leistungserbringern beziehungsweise durch Delegation innerhalb des Praxisteams erbracht werden könnten.

Zusätzlich seien Voraussetzungen und Bedingungen einer sektorenübergreifenden Koor­di­nation verbindlich festzulegen und zu fördern. Um vor allem die Versorgung in unter­ver­sorgten (ländlichen) Regionen sowie deprivierten städtischen Bereichen zu fördern, sollten dort „zukünftig wirksame Vergütungsanreize gesetzt und attraktive Arbeitsbe­dingungen“ geschaffen werden. Dazu gehört nach Ansicht der KOMB eine Anpassung der Abrechnungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen.

Zur Umsetzung der Reformvorschläge erscheint es der Kommission sinnvoll, die Rahmen­bedingungen für das Erproben und wissenschaftliche Evaluieren verschiedener Vergü­tungssystematiken – etwa durch eine intensivere Berücksichtigung im Innovationsfonds – zu stärken beziehungsweise im privatärztlichen Bereich durch die Möglichkeit von Modellvorhaben zu schaffen.

Die Gutachter regen auch an, dass aufgrund der zunehmenden Digitalisierung in moderne IT-Infrastrukturen investiert wird und die technischen Abrechnungsprozesse deutlich be- schleunigt werden.

Eine Reform der ambulanten ärztlichen Vergütung sollte darüber hinaus die nach wie vor starren Sektorengrenzen und somit Überlegungen zur sektorenübergreifenden Versor­gung nicht aus dem Blick verlieren. Für einen funktionsfähigen Qualitäts- und Preiswett­bewerb an der Schnittstelle zwi­schen ambulantem und stationärem Sektor müssten glei­che Rahmenbedingungen im Hinblick auf Leistungsdefinitionen und -dokumentation, Qualitätssicherung und Kodierung sowie Vergütung gewährleistet sein.

Gute Ansätze und Kritik

Eine erste Reaktion kam von den Grünen. „Das Gutachten enthält interessante Ansätze“, sagte Maria Klein-Schmeink, Sprecherin für Gesundheitspolitik. Bedenkenswert sei etwa der Vorschlag, auch in der privaten Krankenversicherung freie Preisverhandlungen für die Ho­no­rierung ärztlicher Leistungen zu etablieren.

Insgesamt sei das Gutachten jedoch aus ihrer Sicht „meilenweit“ von den Erwartungen entfernt, die der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach bei den Koalitionsver­hand­lungen gesät habe. Von einem Schritt Richtung Bürgerversicherung sei „nichts zu er­kennen“.

Lauterbach schloss sich der Bewertung an. „Der Vorschlag der Kommission ist nicht im Ansatz ein Schritt Richtung Bürgerversicherung, eher das Gegenteil“, twitterte er. Die gleiche Behandlung würde beim gleichen Arzt für den PKV-Versicherten doppelt so gut bezahlt, und der Steuerzahler komme zum grössten Teil dafür auf. „So geht es nicht.“

may

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