Ärzte für defekten Impfstoffkühlschrank selbst verantwortlich

Kassel – Wenn in einer Arztpraxis Impfstoff wegen eines defekten Kühlschranks unbrauchbar wird, müssen die Ärzte dafür selbst einstehen. Die Krankenkassen müssen notwendigen „Ersatzimpfstoff“ nicht bezahlen, wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az: B 6 KA 14/21 R).
Im Streitfall war bei einer kinderärztlichen Praxis in Magdeburg bei dem für die Kühlung des Impfstoffs vorgesehenen Kühlschrank ein Regler defekt.
Über mehrere Stunden wurde so die vorgesehene Kühltemperatur nicht eingehalten. Der Impfstoff wurde vernichtet. Für über 24.000 Euro bestellte die Praxis Ersatz.
Doch den müssen die Krankenkassen nicht bezahlen, urteilte nun das BSG. Die Ärzte seien selbst für die Ausstattung ihrer Praxis und damit auch für den Kühlschrank verantwortlich. So sei es der Praxis möglich, eine Versicherung abzuschließen. „Höhere Gewalt“ habe nicht vorgelegen.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: