Vermischtes

Ärzte für defekten Impfstoffkühlschrank selbst verantwortlich

  • Mittwoch, 29. Juni 2022
/picture alliance, Ole Spata
/picture alliance, Ole Spata

Kassel – Wenn in einer Arztpraxis Impfstoff wegen eines defekten Kühlschranks unbrauchbar wird, müssen die Ärzte dafür selbst einstehen. Die Krankenkassen müssen notwendigen „Ersatzimpfstoff“ nicht bezahlen, wie heute das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied (Az: B 6 KA 14/21 R).

Im Streitfall war bei einer kinderärztlichen Praxis in Magdeburg bei dem für die Kühlung des Impfstoffs vor­gesehenen Kühlschrank ein Regler defekt.

Über mehrere Stunden wurde so die vorgesehene Kühltemperatur nicht eingehalten. Der Impfstoff wurde vernichtet. Für über 24.000 Euro bestellte die Praxis Ersatz.

Doch den müssen die Krankenkassen nicht bezahlen, urteilte nun das BSG. Die Ärzte seien selbst für die Aus­stattung ihrer Praxis und damit auch für den Kühlschrank verantwortlich. So sei es der Praxis möglich, eine Versicherung abzuschließen. „Höhere Gewalt“ habe nicht vorgelegen.

afp

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