Ärzte gegen geplante Streichung der DMP-Förderung

Berlin – Der Referentenentwurf des „Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sorgt weiter für Diskussionen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) kritisieren vor allem, dass damit Anreize zum Abschluss strukturierter Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programm; DMP) ersatzlos gestrichen werden sollen.
„Die geplante Streichung der Programmkostenpauschale in den DMP bewerten wir kritisch“, sagte SpiFa-Vorstandsmitglied Hans-Friedrich Spies in Berlin. Er befürchtet, dass die DMP ohne eine adäquate Gegenfinanzierung nicht weiterbestehen werden und dadurch das Behandlungsniveau von chronisch Kranken deutlich sinken könnte.
Zudem gebe es inzwischen evaluierte Daten, mit denen sich belegen lasse, dass durch DMP sowohl Morbidität als auch Behandlungskosten sänken. Beispielsweise trüge die regelmäßige Wiedervorstellung der Betroffenen dazu bei, gesundheitliche Verschlechterungen frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. „Bei den DMP kürzen zu wollen, ist aus unserer Sicht falsch“, sagte Spies. Er forderte den Gesetzgeber deshalb auf, von der geplanten Streichung der Programmkostenpauschale in den DMPs Abstand zu nehmen.
Auch die KBV lehnt die geplanten Kürzungen ab: „DMP stellen auf nationaler Ebene konsentierte Standards der Versorgung der großen Volkskrankheiten dar und zeigen deutliche qualitative Unterschiede zum „Flickenteppich“ anderer selektiver Vertragsformen“, heißt es in einer aktuellen Stellungnahme der Körperschaft.
Die Programme seien nach klar definierten Kriterien evidenzbasiert sowie systematisch erarbeitet worden und damit Basis einer leitliniengerechten Versorgung zahlreicher Volkskrankheiten. Aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen an die Erstellung und Umsetzung von DMP hält die KBV die finanzielle Förderung dieser Programme deshalb für unverzichtbar. „Fällt der in den letzten Jahren schon deutlich reduzierte Anreiz weg, besteht ein hohes Risiko, diese innovative Form der Versorgung wieder ersatzlos zu beenden“, warnt die KBV.
Die ebenfalls angestrebte „Professionalisierung“ der Verwaltungsratsstrukturen des GKV-Spitzenverbandes stößt bei der Körperschaft ebenfalls auf wenig Gegenliebe: „Die Voraussetzung für eine funktionale Selbstverwaltung ist, dass diese die Interessen ihrer Mitglieder selbstbestimmt vertreten kann“, so die KBV-Stellungnahme. Je mehr dieser Handlungsrahmen eingeschränkt würde, desto mehr gehe die Funktionalität der resilienten Selbstverwaltung verloren.
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