G-BA beschließt DMP Rücken gegen die Stimmen der Krankenkassen

Berlin – Der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) hat in einer phasenweise turbulenten Sitzung das lang geforderte Disease Management Programm (DMP) Rücken beschlossen. Sofern das Bundesgesundheitsministerium keine rechtlichen Einwände hat, kann das inzwischen achte DMP, das der G-BA entwickelt hat, zügig in Kraft treten.
Das DMP Rücken steht seit fünf Jahren unter besonderer politischer Beobachtung: Im Koalitionsvertrag von 2013 sowie in dem von 2018 haben Union und SPD jeweils die Selbstverwaltung und damit den G-BA beauftragt, entsprechende Programme zu entwickeln. In der Diskussion über die langsame Arbeitsweise im G-BA wurde auch immer wieder das Fehlen dieses DMPs angeführt.
Bei der heutigen Debatte über die Anforderungen für das DMP hatten die Vertreter der Krankenkassen, der niedergelassenen Ärzte, der Krankenhäuser sowie die Patientenvertretung 33 dissente Punkte, die jeweils in der öffentlichen Sitzung im G-BA-Plenum abgestimmt und teilweise kontrovers diskutiert wurden. Dazu zählt unter anderem auch die Struktur und Inhalte von Schulungen für Patienten, die bei DMP vorgeschrieben sind.
So heißt es im Beschluss, dass Patientinnen und Patienten Zugang zu strukturierten, evaluierten und publizierten Gruppenschulungen bekommen sollen. Allerdings setzte sich vor allem der GKV-Spitzenverband gegen diese Schulung ein. Begründung: Das Bundesversicherungsamt stelle sich bei der Bewertung von Schulungen in DMP oft quer. Die Aufsichtsbehörde muss DMP genehmigen, bevor sie starten können.
Kassen stimmen gegen das DMP
„Wir als GKV haben oft Probleme, die jeweiligen Programme evidenzbasiert, zielgruppengenau und evaluiert von anderen Programmen abzugrenzen“, erklärte Doris Pfeiffer, die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, in der Sitzung. Die Diskussion um die Schulung regte besonders den unparteiischen G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken auf: „Es kann nicht sein, dass wir hier nach drei Jahren Beratung sitzen und feststellen, dass die GKV gar keine Schulung will.“
In der Abstimmung über diesen Punkt, der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie von der Patientenvertretung unterstützt wurde, unterlagen die Krankenkassen dann auch. Letztendlich stimmten sie gegen das komplette DMP.
Bei vielen anderen Punkten konnten sich die Krankenkassen mit ihrer Meinung und ihren Vorschlägen durchsetzen. Zusätzlich wurde auch immer wieder deutlich, wie schwierig Rückenschmerz in ein DMP zu fassen ist. „Wir wollen für die Patienten keine zusätzliche Diagnostik, aber wir kreieren durch das DMP zusätzliche Diagnostik wie beispielsweise ein MRT“, erklärte Bernhard Egger, Abteilungsleiter Medizin beim GKV-Spitzenverband.
Unstrittig waren die Teilnahmekriterien: So können sich Patientinnen und Patienten dann in das Programm einschreiben, wenn sie länger als zwölf Wochen andauernde Rückenschmerzen haben. Dazu gehören Schmerzen im Kreuzbereich des Rückens, deutliche Aktivitätseinschränkungen sowie fortbestehender Therapiebedarf. Wenn andere, spezifische Ursachen für den Schmerz vorliegen – zum Beispiel Wirbelkörperfrakturen, rheumatische Erkrankungen oder ein Tumor im Bereich der Wirbelsäule –, dann können Patienten nicht am Programm teilnehmen.
Festgelegt wurde, dass der Hausarzt die Einschreibung in das Programm übernimmt. Ebenso wurde festgelegt, dass Patienten im DMP selbst einen entscheidenden und aktiven Beitrag zur Verbesserung der Schmerzen beitragen müssen und zum körperlichen Training motiviert werden sollen. Empfehlungen zur Schmerzmedikation sind im DMP ebenso enthalten. Klargestellt wurde auch, dass Patienten mit berufsbedingten Rückenschmerzen nicht in das Programm eingeschrieben werden können. Hier müssten dann die Unfallversicherungsträger tätig werden. Diese Regelung gibt es beispielsweise auch im DMP COPD.
Streit über Therapieziele
Gestritten wurde über die generellen Therapieziele des DMP, welche Therapieformen (Ergotherapie oder Massage) in das Programm aufgenommen werden sowie welche Art von Pflichtfragebogen ein Patient vor und nach dem Programm ausfüllen muss. Deutlich heftiger auch in den Worten wurde die Debatte darüber, ob Krankenkassen oder Ärzte die konkreten Zeiträume einer Arbeitsunfähigkeit bei Patienten erfassen müssen.
Während die Ärzte erklärten, sie könnten nicht alle AU-Zeiträume erheben, da Patienten wegen einer Krankschreibung auch zu andern Ärzten gehen könnten, beharrten die Krankenkassen darauf, dass sie zwar alle AU-Daten hätten, diese aber aus Datenschutzgründen nicht zusammenführen dürften. Auch hier fand Hecken deutliche Worte dafür, dass hier nach drei Jahren Beratung keine Einigung erzielt werden konnte.
Heckens Kritik ging damit auch unterschwellig an die Vorsitzende des Unterausschusses DMP, das unparteiische G-BA-Mitglied Elisabeth Pott. Üblicherweise werden Beschlüsse aus den Unterausschüssen vorabgestimmt ins öffentliche Plenum gebracht und die meisten kritischen Punkte auch vorab ausdiskutiert.
Hohe Erwartungen an das DMP
Pott erklärte nach der Sitzung per Pressemitteilung: „Wir haben hohe Erwartungen an das neue Programm, wir gehen davon aus, dass es die medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten mit chronischem Rückenschmerz verbessern wird. Die Schwierigkeit bei der Entwicklung der einzelnen Bausteine bestand – trotz einer guten wissenschaftlichen Erkenntnislage in Form von medizinischen Leitlinien – darin, dass Rückenschmerz kein klar umrissenes Krankheitsbild darstellt, sondern es sich um Symptome mit unterschiedlichen Ursachen handelt. Im DMP wird, um eine Fehlversorgung zu vermeiden, großer Wert auf eine gesicherte Diagnose gelegt.“
Die Krankenkassen können nach Inkrafttreten des Beschlusses mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung wie auch der Deutschen Krankenhausgesellschaft Vergütungsverträge zur Umsetzung des DMP abschließen. Möglich ist dies auch auf regionaler Ebene. Vor Vertragsabschluss muss allerdings das Bundesversicherungsamt die DMP prüfen, speziell mit dem Fokus, ob das geplante Programm mit den Richtlinien des G-BA übereinstimmt.
Der G-BA hat in den kommenden Monaten für drei weitere Krankheitsbilder DMP in Arbeit: Dazu zählen Depressionen – ebenso von der Politik in zwei Koalitionsverträgen gefordert – sowie Osteoporose und rheumatoide Arthritis.
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