Ärzte in Nordrhein warnen vor Kapitalinvestoren in der ambulanten Versorgung

Düsseldorf – Die Ausbreitung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in der Hand von kapitalgetriebenen Fremdinvestoren bedroht aus Sicht der Delegierten der Ärztekammer Nordrhein zunehmend die ambulante, flächendeckende medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärzte. In manchen Regionen, besonders in Großstädten, Ballungsräumen und ländlichen, einkommensstarken Regionen, sind laut Ärztekammer oft ein Großteil der Arztsitze einer Fachgruppe in der Hand desselben Konzerns.
Beispielsweise seien in Nordrhein inzwischen 35,84 Prozent der nephrologischen Sitze in medizinischen Versorgungszentren angesiedelt, die sämtlich von Konzernen betrieben werden, hieß es von der Ärztekammer. Bei der Fachgruppe der Laborärzte seien mehr als 80 Prozent der Sitze in medizinischen Versorgungszentren angesiedelt. Ein Unternehmen halte mit zwei Trägergesellschaften alleine 13,93 Prozent der Sitze.
Die rheinische Ärzteschaft warnte daher am vergangenen Samstag auf der Kammerversammlung explizit davor, dass durch diese sich abzeichnende Monopolbildung die Wahlfreiheit für Patienten eingeschränkt werde oder sogar verloren gehen könne. Dadurch werde es für die Patienten zunehmend schwerer, im Umkreis ihres Wohnortes Zugang zu einer unabhängigen ärztlichen Zweitmeinung zu finden, hieß es.
Außerdem berge der Einstieg kapitalstarker Fremdinvestoren in die gesundheitliche Versorgung die Gefahr, dass es zu einer Dominanz wirtschaftlicher Interessen gegenüber medizinischen Belangen kommen könne. Dies könne letztlich zu einem Verlust der ärztlichen Diagnose- und Therapiefreiheit führen – einem zentralen Merkmal der ärztlichen Berufsausübung.
Lob für Vorschläge des Bundesrats
Die Kammerversammlung begrüßte, dass der Gesetzgeber im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) Maßnahmen ergreifen will, um die voranschreitende Konzernbildung in der ambulanten Versorgung zu begrenzen. Dies sei unbedingt erforderlich, um im Interesse der Patienten den freiberuflichen Charakter der ambulanten ärztlichen Versorgung zu erhalten.
Allerdings können die wenigen bisher im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen für sich genommen die kritischen Entwicklungen nicht eindämmen. Die Kammerversammlung fordert den Gesetzgeber deswegen auf, weitere wirksame Regelungen in den Gesetzentwurf aufzunehmen. Ausdrücklich begrüßt die rheinische Ärzteschaft die im Bundesrat beschlossenen Regelungsvorschläge zur Eindämmung von Konzernstrukturen und Monopolisierung in der ambulanten Versorgung.
„Konzerne dürfen nicht länger die Möglichkeit haben, die Gründungseigenschaft von Krankenhäusern zu missbrauchen, um MVZ ohne fachlichen und regionalen Bezug zu einem Krankenhaus zu gründen“, fordern die rheinischen Ärzte in einem Antrag und führen weiter aus: „Konzerne dürfen nicht länger die Möglichkeit haben, MVZ mit einem auf wirtschaftlich attraktive Leistungen eingeengten Tätigkeitsspektrum zu betreiben.“
Mehr Transparenz notwendig
Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, wünscht sich darüber hinaus mehr Transparenz für Patienten. „Es muss für Patienten nachvollziehbar sein, wer sie behandelt und wer die Gesellschafter eines MVZ sind, so Henke. „Ich fände es gut, wenn auf dem Briefkopf eines MVZ oder einer Homepage auch steht, wem das MVZ gehört.“
Die Empfehlungen der Delegierten basieren auf einem gemeinsamen Arbeitspapier der Ärztekammer Nordrhein und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, in dem die Auswirkungen der Beteiligung von Finanzinvestoren an der ambulanten ärztlichen Versorgung dargelegt und konkrete Regelungsvorschläge auf Ebene des SGB V formuliert sind.
Auf ihrer Versammlung sprachen sich die Delegierten der Ärztekammer Nordrhein auch dafür aus, dass werdende Eltern eine informierte Entscheidung darüber treffen können müssen, ob sie dem Einsatz nicht-invasiver Pränataldiagnostik in Kenntnis aller möglichen Konsequenzen zustimmen wollen. Das Vorhandensein früher und risikoarmer Pränataltests dürfe nicht zu einem gesellschaftlichen Erwartungsdruck führen, diese Tests als werdende Eltern nutzen zu müssen, heißt es in einer Resolution.
Hintergrund der Resolution ist die Diskussion um die Aufnahme eines vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie 21 in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Der ethischen und psychosozialen Beratung in der Schwangerenvorsorge, so die rheinischen Ärzte, müsse ausreichend Raum gegeben werden, und das in ausreichendem zeitlichen Abstand zu einer möglichen Inanspruchnahme von Tests wie jenem auf Trisomie 21.
Eine generelle öffentliche Debatte, bei der auch und gerade Vertretungen von Menschen mit Behinderung einbezogen werden müssten, sei dringend notwendig, da sich schon heute abzeichne, dass der aktuell diskutierte Bluttest auf Trisomie 21 nur am Anfang einer Reihe von neuen molekulargenetischen Untersuchungsmethoden stehe. „Weil hier fundamentale ethische Grundlagen unserer Gesellschaft berührt sind, wird nach sorgfältiger Abwägung abschließend der Gesetzgeber gefordert sein, die Grenzen und Bedingungen der Pränataldiagnostik zu definieren“, heißt es in der ausführlichen Begründung.
Die Ärzte im Rheinland votierten darüber hinaus dafür, dass Kinder und Schwangere vor Passivrauchen im Auto geschützt werden und ein Werbeverbot für Tabak kommt. Die Regelungen zu Mindestsprechzeiten und verpflichtenden offenen Sprechstunden, wie diese im Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) enthalten sind, lehnten die Delegierten ab.
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