Ärzte sollen für fiktive Operationen Millionenbetrag abgerechnet haben
Berlin – In Berlin sollen zwei Ärzte in mehr als 1.000 Fällen fiktive Operationen abgerechnet und dadurch einen Millionenbetrag erlangt haben.
Die Berliner Staatsanwaltschaft erhob deshalb Anklage gegen die inzwischen 67 und 72 Jahre alten Mediziner sowie eine 55-jährige Arzthelferin. Über die Zulassung muss nun das Landgericht Berlin entscheiden.
Der nun 72-jährige Internist soll zwischen Januar 2013 und Juni 2018 in seiner Praxis in Stadtteil Schöneberg bei Privatpatienten, die zu ihm wegen Speiseröhrenbeschwerden wie Sodbrennen kamen, „wider besseres Wissen“ ein Barrettsyndrom diagnostiziert haben.
Der Arzt soll die Patienten von der Notwendigkeit eines Eingriffs überzeugt haben. Der nun 67 Jahre alte Anästhesist soll sie dann betäubt haben, die Operationen selbst wurden aber wohl nicht vorgenommen.
Der Anästhesist soll danach 714 Rechnungen mit einem Gesamtwert von knapp 140.000 Euro für die nicht notwendigen Narkoseleistungen gestellt haben, der Internist unter Mithilfe der Arzthelferin, die auch seine Lebensgefährtin ist, 1.050 Rechnungen für die nicht erfolgten Operationen über gut eine Million Euro.
Den dreien legt die Staatsanwaltschaft deshalb gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung in 1.052 Fällen – trotz Einwilligung der Patienten in die Operationen – sowie banden- und gewerbsmäßigen Betrug in 1.764 Fällen zur Last.
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