Ärzteschaft

Ärzte und Apotheker in Baden-Württemberg kooperieren im Notdienst

  • Montag, 21. Dezember 2015

Stuttgart – In Baden-Württemberg können die zentralen Notfallpraxen der Ärzte künftig leichter auf die notdiensthabenden Apotheken im Umfeld verweisen. Zudem können sich notdiensthabende Ärzte und Apotheker besser telefonisch erreichen, um gemeinsam die beste Lösung für die Patienten im Notdienst zu finden. Es profitieren Patienten, denen in einer ärztlichen Notfallpraxis ein Arzneimittel verordnet wird. Darauf hat die Kassen­ärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes hingewiesen.

Möglich wird dies durch eine Ergänzung im Notdienstportal der Landesapotheker­kammer Baden-Württemberg. Dort sind künftig auch die zentralen Notfallpraxen der hinterlegt. „Die Notfallpraxen können auf diese Weise problemlos ihren Patienten die notdiensthabenden Apotheken in der Umgebung anzeigen. Jeder Patient kann so die für sich am besten gelegene Notdienstapotheke heraussuchen“, sagte der Präsident der Landesapothekerkammer, Günther Hanke.

Die KV hat den Apothekern zudem interne Telefonnummern der zentralen Notfallpraxen zur Verfügung gestellt. „Es ist im Sinne des Patienten, dass der Apotheker Rückfragen zu Verordnungen schnell mit dem Arzt klären kann. Dafür haben wir jetzt die Voraussetzungen geschaffen“, sagte der stellvertretende KV-Vorsitzende Johannes Fechner.

Die KV Baden-Württemberg hat vor rund einem Jahr ihre Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes abgeschlossen. Kern dieser Reform ist die Einrichtung zentraler Notfallpraxen, die zumeist an Krankenhäusern angesiedelt sind. Hier verrichten die Ärzte einer Region jeweils im Wechsel ihre Dienste. Bei den Apothekern ist der Notdienst dezentral in Notdienstkreisen organisiert. Jede Apotheke ist in einem bestimmten Rhythmus zum Notdienst verpflichtet.

hil

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