Ärzteschaft

Ärzte- und Architektenkammer veröffentlichen Handreichung zum Hitzeschutz

  • Mittwoch, 31. Juli 2024
/Lucija, stock.adobe.com
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Stuttgart – Aus Sicht der Landesärztekammer und der Architektenkammer des Landes (AKBW) Baden-Würt­tem­berg müssen gesundheitliche Aspekte bei der Planung und Genehmigung baulicher Maßnahmen eine größere Rolle spielen als bislang.

„Gesundheitlicher Hitzeschutz ist zwingend als gesetzliche Pflichtaufgabe auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zu verankern“, betonten beide Kammern kürzlich. Sie begründen den Vorstoß damit, dass der Klimawandel Realität sei und lange und intensive Hitzeperioden zunähmen.

„Für viele Menschen können sommerliche Hochtemperaturen zur konkreten Gesundheitsgefahr werden – vor allem auch dort, wo Menschen sich lange aufhalten: in der Wohnung, im Haus, im Stadtquartier.“ Dem Robert-Koch-Institut zufolge seien im Jahr 2022 4.500 Menschen in Deutschland nachweislich durch Hitze gestorben: allein 1.500 von ihnen in Baden-Württemberg.

In einer neuen Handreichung zeigen Landesärztekammer und Architektenkammer auf, wie effektiver Hitze- und Gesundheitsschutz kurz-, mittel- und langfristig beim Planen und Bauen mitberücksichtigt werden kann. Die Vorschläge reichen von Flachdach- und Fassadenbegrünungen über Sonnenschutznachrüstungen, Hitze­aktionsplänen und Baumanagement bis zur Kartierung sogenannter Cool- und Hotspots in Städten.

„Leben zu erhalten und die Gesundheit zu schützen, gehören zu den zentralen Aufgaben von Ärztinnen und Ärzten“, kommentierte Robin Maitra, Klimaschutzbeauftragter der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Hohe Temperaturen, zumal über längere Zeit, könnten das körpereigene Kühlsystem überlasten und zu Regu­lationsstörungen und Herz-Kreislauf-Problemen führen. Insbesondere vulnerable Personengruppen wie Säug­linge, Kleinkinder, Ältere, chronisch Kranke, aber auch Menschen mit Demenz seien besonders gefährdet.

„Weil große Hitze schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen hat, ist Klimaschutz auch immer Gesundheitsschutz“, betonte Maitra.

„Bauliche Lösungsansätze gegen Hitzewellen werden von privaten und öffentlichen Eigentümerinnen und Eigentümern noch zu selten mitgedacht“, sagte Hannes Bäuerle, der als AKBW-Landesvorstand das kammer­eigene Kompetenzteam Nachhaltigkeit begleitet.

Dabei könnten wirksame Maßnahmen ergriffen werden. Die Landesbauordnung formuliere bislang lediglich das Erfordernis, bauliche Anlagen „so anzuordnen oder zu errichten, dass insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen nicht bedroht werden“. Das sei zu wenig, so Bäuerle. Die Bevölkerung werde bislang vollkommen unzureichend vor den Folgen der Klimakrise geschützt.

Sowohl im Gesundheitswesen als auch im Bau- und kommunalen Planungsrecht müssten entsprechende Re­gelungen, etwa auch eine obligate Gefährdungsbeurteilung, Eingang finden, fordern Ärzte- und Architekten­kammer. Auch sei Hitze als zentrales Handlungsfeld im Zivil- und Katastrophenschutz zu verankern.

fos/EB

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