Ärzte und Krankenkassen einigen sich auf 185 Millionen Euro mehr für Heilmittel
Köln – 185 Millionen Euro mehr stehen im kommenden Jahr für die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Heilmitteln zur Verfügung. Das entspricht einer Steigerung von 3,8 Prozent gegenüber diesem Jahr. Darauf hat sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) nach eigenen Angaben mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen geeinigt. Über weitere Anpassungen der Heilmittelausgaben, die über die jetzt beschlossenen bundesweiten Rahmenvorgaben für 2015 hinausgehen, können Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen auf Landesebene verhandeln.
Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren jedes Jahr neu Rahmenvorgaben für Heilmittel. Bei der Anpassung auf Bundesebne werden dabei folgende Faktoren berücksichtigt: Veränderungen der gesetzlichen Leistungspflicht der Kassen sowie der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, der Einsatz neuer Heilmittel sowie Veränderungen im Verordnungsumfang von Leistungen aufgrund von Verlagerungen zwischen Leistungsbereichen.
Auf regionaler Ebene können zusätzlich Veränderungen der Zahl und Altersstruktur der Versicherten, die Preisentwicklung, Veränderungen der Notwendigkeit und Qualität der Heilmittelverordnungen aufgrund von Zielvereinbarungen sowie Wirtschaftlichkeitsreserven berücksichtigt werden.
Mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit der Heilmittelversorgung empfehlen KBV und Kassen den Vertragspartnern auf Landesebene zu prüfen, ob die Richtgrößenprüfung abgelöst werden kann. Als Alternative schlagen KBV und Kassen eine arztbezogene Prüfung vor, die sich an regionalen Versorgungszielen orientiert. Die KBV weist zudem auf eine Neuerung hin: Künftig sollen die regionalen Vertragspartner bei ihren Verhandlungen auch Veränderungen beim medizinisch begründeten Versorgungsbedarf einbeziehen.
Aufgrund der Neubewertung der bundesweit vereinbarten Anpassungsfaktoren habe man sich außerdem rückwirkend für das Jahr 2014 auf eine Steigerung des Ausgabenvolumens für Heilmittel um ein Prozent geeinigt, so die KBV.
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