Ärzte votieren für Medikationskatalog

Berlin – Die Ärzteschaft hat die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) begrüßt, das Konzept für die Arzneimittelverordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände in Teilen in das Versorgungsstrukturgesetz zu übernehmen.
„Der von der Koalition geplante indikationsbezogene Medikationskatalog kann zu mehr Wirtschaftlichkeit bei der Arzneimitteltherapie beitragen und die Versorgungsqualität weiter verbessern“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Frank Ulrich Montgomery. Er betonte aber, Richtgrößenprüfungen und Regresse seien für die Arzneimittelsteuerung ungeeignet.
Der BMG-Entwurf sieht vor, dass Kassenärztliche Vereinigungen, Apothekerverbände und Krankenkassen künftig auf Landesebene Modellvorhaben vereinbaren können, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu verbessern. Grundlage der Arzneimittelverordnung soll dabei ein Medikationskatalog auf Wirkstoffbasis sein, den die Vertragspartner vereinbaren, also eine Positivliste.
„Wir sind der festen Überzeugung, dass sich das Konzept in Modellvorhaben beweisen wird“, sagte Carl-Heinz Müller aus dem Vorstand der KBV. Er gehe davon aus, dass es dann in die Regelversorgung übernommen werde.
Kritik der Pharmaindustrie, die ärztliche Therapiefreiheit werde durch einen solchen Medikationskatalog eingeschränkt, wies Montgomery zurück. „Nun vergießen die Industrieverbände Krokodilstränen wegen der angeblich bedrohten Therapiefreiheit. In Wahrheit geht es ihnen aber um den eigenen Profit“, sagte der BÄK-Präsident.
Er verwies darauf, dass die Mehrheit der Ärzte in Klinik und Praxis eine Positivliste unterstütze. Dies habe der Gesundheitsreport der BÄK gezeigt. Demnach würden es 69 Prozent der Ärzte begrüßen, wenn die Auswahl von Arzneimitteln künftig anhand einer Positivliste erfolgen würde, nur knapp jeder fünfte Arzt sprach sich dagegen aus.
Zustimmung kam auch von verschiedenen Landesärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). „Das jetzt diskutierte Modellvorhaben, in dem die Auswirkungen einer solchen Liste zunächst erprobt werden sollen, wird in Teilen auch die Frage beantworten helfen, wie sich die steigenden Arzneimittelkosten künftig finanzieren lassen“, sagte der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Ulrich Clever.
Auch die Kammern in Sachsen-Anhalt und Westfalen-Lippe begrüßen die geplante Arzneimittelregelung, weisen aber auf Voraussetzungen hin. „Eine Positivliste muss alle Arzneimittel enthalten, die für eine notwendige, ausreichende und zweckmäßige Patientenversorgung sinnvoll sind“, erklärte Sachsen-Anhalts Ärztekammer-Präsidentin Simone Heinemann-Meerz.
„Sie darf aber auf keinen Fall die Therapiefreiheit des Arztes einschränken“, warnte Theodor Windhorst, Präsident der Kammer Westfalen-Lippe. Außerdem müsse bei der Verschreibung von Medikamenten die Transparenz für die Patienten immer gewährleistet sein.
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