Arzneimittelverordnung: Union und FDP für Medikationskatalog

Köln – Das Konzept für die Arzneimittelverordnung, das die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände im vergangenen Jahr gemeinsam erarbeitet haben, wird offenbar doch noch im geplanten Versorgungsstrukturgesetz berücksichtigt – allerdings nur in Teilen.
Denn das entscheidende Ziel des Konzepts – den Wegfall der Regresse für die Vertragsärztinnen und -ärzte – greifen Union und FDP im Entwurf eines Änderungsantrags zum Gesetz nicht auf.
Der Entwurf sieht jedoch vor, dass Kassenärztliche Vereinigungen, Apothekerverbände und Krankenkassen künftig auf Landesebene Modellvorhaben vereinbaren können, um die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung zu verbessern.
Grundlage der Arzneimittelverordnung soll dabei ein Medikationskatalog auf Wirkstoffbasis sein, den die Vertragspartner vereinbaren. Das deckt sich ebenso mit Forderungen von KBV und ABDA wie die Möglichkeit, insbesondere für chronisch Kranke, die dauerhaft mehr als fünf Arzneimittel einnehmen, ein Medikationsmanagement zu vereinbaren. Werden im Rahmen der Modellvorhaben Einsparungen erzielt, sollen die Leistungserbringer nach dem Willen von Union und FDP davon profitieren können.
„Wir begrüßen, dass die Regierungskoalition unser Konzept in einem Antrag aufgreift“, sagte KBV-Vorstand Carl Heinz Müller gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt. „Wir sind der festen Überzeugung, dass es sich in Modellvorhaben beweisen wird.“ Es sollte aber mehr als ein Modellvorhaben dazu möglich sein, meinte Müller.
Zugleich forderte der KBV-Vorstand jedoch, dass die Regresse für die Vertragsärzte entfallen müssten, denn seit Einführung der Richtgrößenprüfungen 1998 hätten sich die Voraussetzungen wesentlich gewandelt, insbesondere durch die Rabattverträge zwischen Pharmaherstellern und Krankenkassen. „Ärzte haben keinen Einblick mehr, welchen Preis ein Arzneimittel hat. Die Preisverantwortung liegt heute bei den Krankenkassen und den pharmazeutischen Unternehmen“, betonte Müller.
Der Änderungsantrag sehe vor, dass die KBV und die ABDA in Modell-Regionen ihre Vorschläge für eine intensivere pharmazeutische Betreuung besonders von multimorbiden Patientinnen und Patienten umsetzen könnten, sagte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. Dazu gehöre auch eine Vereinbarung über eine leitliniengerechte Arzneimitteltherapie und die Verständigung auf bevorzugte Wirkstoffe.
„Das ist keine behördliche Festlegung, sondern ein von Vertragspartnern freiwillig vereinbarter, generischer Medikationskatalog, der eine leitliniengerechte Versorgung ermöglichen soll.“ Damit erhalte die Selbstverwaltung eine Chance, den Nutzen ihres Modells für die Allgemeinheit unter Beweis zu stellen.
Von der Pharmaindustrie kam Kritik am Vorhaben der Regierung. Damit ebne sie den Weg zur „standardisierten Kochbuchmedizin”, sagte die stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI), Barbara Sickmüller, am Montag in Berlin. Wenn der Patient nach Liste behandelt würde, wäre die Versorgungsqualität gefährdet. Zudem würde der Arzt „seine therapeutische Freiheit aus der Hand” geben, sagte Sickmüller.
Auch bei den Kassen stießen die Pläne der Koalition auf Widerstand. Das Vorhaben ziele allein darauf, die Ärzten und Apothekern neue Einnahmequellen zu erschließen, kritisierte Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV).
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Birgit Bender, begrüßte hingegen den Vorstoß. Eine solche Liste wäre im Interesse der Patienten und der verordnenden Ärzte, erklärte Bender.
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