KBV: Medikationskatalog ist keine Positivliste
Berlin – Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der von KBV und Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) vorgeschlagene Medikationskatalog ausdrücklich keine Positivliste ist und somit auch nicht mit ihr zu verwechseln sei.
Der Unterschied zwischen Medikationskatalog und Positivliste ist laut KBV eindeutig. Demnach ist die Positivliste eine für den Arzt bindende Aufstellung von Arzneimitteln, an die er sich bei Verschreibungen zu halten hat.
Der Medikationskatalog dagegen ist der KBV zufolge eine Weiterentwicklung des Konzeptes der Leitsubstanzen. Er listet Leit- und Reservewirkstoffe vorrangig für die Indikationen der Grundversorgung auf.
„Damit wird eine einheitliche, kassenübergreifende, leitliniengerechte und patientenorientierte Versorgung sichergestellt“, heißt es dazu aus der KBV. Ziel sei es, dass der Arzt den überwiegenden Anteil der Verordnungen aus dem Medikationskatalog tätige. Der Medikationskatalog soll das Verordnungsverhalten nach Kriterien der evidenzbasierten Medizin und der Wirtschaftlichkeit unterstützen.
Im Gegensatz zur Positivliste ist der Medikationskatalog auf Wirkstoffbasis eine Empfehlung, so die Bundesvereinigung. Die freie Therapieentscheidung im Einzelfall bleibe davon unberührt. In diesem Zusammenhang legt die KBV unbedingten Wert auf die Feststellung, dass Ärzte in ihrer Therapieentscheidung frei sind und auch weiterhin bleiben müssen.
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