Ärzteschaft

Ärzte warnen vor falschen Erwartungen bei Terminvermittlung

  • Montag, 29. April 2019
Die Mittel für die Terminservicestellen sind aus Sicht des AOK-Bundesverbandes nicht richtig angelegt. /shock, stockadobecom
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Hannover – Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat vor überzogenen Erwartungen an das neue Gesetz für schnellere Arzttermine gewarnt, das am 1. Mai in Kraft tritt. „Auch in Zukunft wird nicht jeder innerhalb weniger Tage sei­nen Wunschtermin beim Wunscharzt um die Ecke bekommen“, sagte er dem Redaktions­netzwerk Deutschland (RND).

Es werde immer Unzufriedene geben, bei denen es eine eklatante Differenz zwischen dem subjektiven Gefühl, schnell einen Arzt zu brauchen, und dem objektiven Behandlungsbe­darf gebe. Er sei sich „nicht sicher, ob es mit dem Gesetz für diese Problematik überhaupt Verbesserungen geben wird“, erklärte Gassen.

Der Vorstandsvorsitzende der KBV sagte, es werde nicht plötzlich mehr Ärzte geben, die mehr Termine vergeben könnten. „Es wird lediglich zu einer Umverteilung kommen. Die Ärzte werden gezwungen sein, einen Teil ihrer Termine an die Servicestellen zu melden“, so Gassen. Weil die Mediziner zudem noch verpflichtet würden, offene Sprechstunden an­zubieten, stünden am Ende bei der Vergabe in der Praxis selbst am Ende weniger Termine zur Verfügung.

Für bestimmte Patientengruppen könnte das neue Gesetz auch zu Verschlechterungen füh­ren. „Es besteht die Gefahr, dass Chroniker und Ältere – und das sind in der Regel diejenigen, die häufiger zum Arzt müssen – künftig länger werden warten müssen. Auf dieses Problem haben wir mehrfach hingewiesen, als noch am Gesetz gearbeitet wurde“, betonte der KBV-Chef.

Gassen verlangte zugleich scharfe Sanktionen, wenn Versicherte Termine versäumen, die über Servicestellen vereinbart worden sind. „Wer mehrfach Arzttermine nicht einhält, sollte für ein oder zwei Jahre von der Vermittlung ausgeschlossen werden“, sagte er. Möglich wäre auch, dass die Ärzte die entgangenen Zuschläge in Rechnung stellen und die Kassen sich das Geld dann vom Versicherten zurückholen könnten.

kna

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