Ärzteschaft

Ärzte wehren sich gegen Vierwochenfrist bei Terminen

  • Montag, 11. November 2013
Res medica, res publica

Berlin – Die Pläne von Union und SPD für eine Vier-Wochen-Frist bei der Vergabe von Facharztterminen hat die Bundesärztekammer (BÄK) kritisiert. „Kann man die Ärzte dafür bestrafen, dass sie volle Wartezimmer haben?“, fragte der BÄK-Präsident Frank Ulrich Montgomery. Analysen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hätten gezeigt, dass das Problem überlanger Wartezeiten in den Praxen geringer sei als es von manchen gemacht werde. „Ein Patient, der wirklich schwer erkrankt ist, bekommt in der Regel über seinen Hausarzt schnell einen Termin bei einem Facharzt“, betonte Montgomery.

Problematisch sei hingegen, Patienten, die innerhalb der vorgegebenen Frist keinen Facharzttermin erhielten, in Kliniken zu überweisen. „Fast 6.000 Arztstellen sind in den Krankenhäusern heute nicht besetzt, wir haben einen großen Pflegemangel im Kranken­haus. Und da soll jetzt noch zusätzliche Arbeit hineinkommen“, kritisierte Montgomery.

„Wenn man die Fachärzte und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in die Pflicht nimmt, dann müssen auch Lösungen gefunden werden, wie man die heute schon häufig überlasteten Praxen entlasten kann“, forderte der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Köhler.

Nach den Plänen von Union und SPD sollen sich gesetzlich Versicherte zukünftig bei Überweisung an einen Facharzt an eine zentrale Terminservicestelle bei der KV wenden können, damit diese ihnen innerhalb einer Woche einen entsprechenden Behandlungs­termin vermittelt.

„Dabei soll für den Termin im Regelfall eine Wartezeit von vier Wochen nicht über­schritten werden. Gelingt dies nicht, wird von der Terminservicestelle ein Termin – außer in medizinisch nicht begründeten Fällen – zur ambulanten Behandlung in einem Krankenhaus angeboten“, erklärte der Unions-Verhandlungsführer Jens Spahn (CDU).

„Dieser Vorschlag geht definitiv zu weit – und außerdem völlig an der Realität vorbei“, hieß es aus der KV Bayerns. Die ambulante fachärztliche Versorgung reiche von der Prävention über die fachärztliche Grundversorgung bis hin zu hochspezialisierten Leistungen, die in anderen Ländern nur in Kliniken angeboten würden. Eine einheitliche Vier-Wochen-Frist „macht da überhaupt keinen Sinn“, so der Vorstand der KV.

„Die undifferenzierte und populistische Forderung nach einem Termin in einer Vier-Wochen-Frist wird der individuellen Patientensituation in keiner Weise gerecht“, betonte auch Frank Bergmann, Sprecher des Spitzenverbands ZNS und Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN).

Neurologische und psychiatrische Erkrankungen erforderten oft eine sehr viel schnellere Abklärung, zum Beispiel bei schwerer depressiver Symptomatik oder akuten neurologischen Ausfällen wie Lähmungen oder Sprachstörungen. „Dann ist eine Wartezeit von vier Wochen unzumutbar beziehungsweise sogar gefährlich“, so Bergmann.

hil

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