Ärzteschaft

Ärztekammer Baden-Württemberg genehmigt zwei weitere Modellprojekte zur Fernbehandlung

  • Dienstag, 29. Mai 2018
/VadimGuzhva, stock.adobe.com
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Stuttgart – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat zwei weitere Modell­projekte genehmigt, in deren Rahmen Ärzte fremde Patienten telemedizinisch behandeln dürfen. Bei einem Projekt wird die deutsche Niederlassung der britischen Online-Arztpraxis „DrEd“ im Rahmen eines Modellprojektes baden-württembergischen Bürgern die ausschließliche Fernbehandlung durch baden-württembergische Ärzte anbieten, zunächst für eine Dauer von zwei Jahren.

Bei Kontaktaufnahme beantwortet der Patient zunächst einen medizinischen Frage­bogen, anhand dessen die Ärzte beurteilen, ob eine telemedizinische Beratung und gegebenenfalls eine Behandlung sinnvoll sind. Falls ja, erfolgt die Behandlung mit Diagnosestellung und möglicher Verordnung. Andernfalls wird der Patient an niedergelassene Ärzte verwiesen.

Sechs Modelle bestehen

Ein zweites Projekt zielt auf die Fernbehandlung von Studierenden der Universitäten Heidelberg und Karlsruhe. Bei dem zunächst auf ein Jahr angelegten Modellvorhaben des Münchener Unternehmens Minxli sollen sich die Studierenden bei gesundheit­lichen Problemen in ihrer neuen Lebensumgebung mittels einer Smartphone-App an baden-württembergischen Ärzten wenden können. Diese treten dann in einer Videosprechstunde mit dem Patienten in Dialog, um nach entsprechender Anamnese eine Diagnose zu stellen und gegebenenfalls die Behandlung einzuleiten.

„Die Landesärztekammer Baden-Württemberg war und ist Vorreiter für die ausschließ­liche ärztliche Fernbehandlung. Vor dem Hintergrund unserer Berufsordnung hatten wir bereits vier Modellprojekte genehmigt und freuen uns sehr, dass nun zwei weitere hinzukommen“, sagte der Kammerpräsident Ulrich Clever. Arzt und Patient könnten sich auf Distanz begegnen, und der Mediziner dürfe eine individuelle Diagnose stellen und die Therapie einleiten, betonte er.

Begleitende wissenschaftliche Evaluationen prüften in jedem einzelnen Modellprojekt, ob Patienten auch bei der ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung die gleiche Qualität und Expertise wie in Praxis oder Krankenhaus  erhielten. Im Sommer 2016 hatte die Landesärztekammer Baden-Württemberg ihre Berufsordnung geändert, um die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung im Rahmen von Modellprojekten zu ermöglichen.

Die Ärztekammer Schleswig-Holstein hat den Weg für die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung ebenfalls freigemacht. Dort ist es Ärzte künftig erlaubt, Patienten auch ausschließlich über Kommunikationsmedien beraten, wenn dies ärztlich vertretbar und ein persönlicher Kontakt mit dem Patienten nicht zwingend erforderlich ist.

Der 121. Deutsche Ärztetag hat im Mai 2018 die (Muster-)Berufsordnung für Ärzte geändert, um künftig die ausschließliche Fernbehandlung zu ermöglichen. Der nächste Schritt ist die Übernahme dieser Regelung in die rechtsverbindlichen Berufsordnungen der Landesärztekammern, die bislang noch keine entsprechende Regelung verabschiedet haben.

hil

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