Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein macht Weg für Fernbehandlung frei

Kiel – Das Gesundheitsministerium in Schleswig-Holstein hat die von der Kammerversammlung der Landesärztekammer beschlossene Änderung der Berufsordnung zur Fernbehandlung genehmigt. Damit ist es Ärzte künftig erlaubt, Patienten auch ausschließlich über Kommunikationsmedien beraten, wenn dies ärztlich vertretbar und ein persönlicher Kontakt mit dem Patienten nicht zwingend erforderlich ist.
„Die Ärztekammer Schleswig-Holstein ermöglicht mit ihrer neugefassten Berufsordnung wichtige neue Wege in der Patientenversorgung“, sagte Gesundheitsminister Heiner Garg (FDP). Er sei überzeugt, dass die Ärzte von dieser Möglichkeit „verantwortungsvoll und mit Augenmaß Gebrauch machen werden“, so Garg.
Der FDP-Politiker betonte, dass Telemedizin für Patienten die Chance biete, die bestehenden Versorgungsangebote durch schnellere und mit weniger Aufwand verbundene Möglichkeiten zu ergänzen. „Sie kann insbesondere eine Brücke zwischen ambulantem und stationärem Sektor sowie zwischen ländlichem Raum und Spezialisten in Ballungsgebieten schlagen“, sagte Garg.
Franz Bartmann, Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein, zeigte sich erfreut über die zügige Genehmigung durch die Aufsicht, weil er Rechtssicherheit für die Ärzte und Verbesserungen für die Patientenversorgung erwartet. „Wir haben damit die Möglichkeit einer Patientensteuerung per Telefon geschaffen, die eine Versorgung auf der jeweils angemessenen Ebene mit telefonischem Erst-Kontakt zwischen Arzt und Patient ermöglicht“, sagte Bartmann.
Der Beschluss der Ärztekammer Schleswig-Holstein war einstimmig erfolgt und ist in dieser Form bundesweit bislang einmalig. Mit ihm ist Schleswig-Holstein führend in der Umsetzung der Musterberufsordnung, die der Deutsche Ärztetag am vergangenen Donnerstag in Erfurt beschlossen hatte.
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