Ausschließliche Fernbehandlung in Brandenburg weiterhin nicht möglich

Potsdam – Die Kammerversammlung der Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) hat am Wochenende keine Veränderungen an der Berufsordnung des Landes vorgenommen. Damit bleibt eine ausschließliche Fernbehandlung in dem Bundesland bis auf Weiteres ausgeschlossen.
Nach Abwägung der Vor- und Nachteile, insbesondere aller rechtlichen und medizinischen Aspekte, hätten die Delegierten keine Veranlassung gesehen, die Berufsordnung zu ändern, schreibt die Landesärztekammer in einer Mitteilung. Eine ausschließliche Fernbehandlung ohne jeden unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt halten die Delegierten demnach für „ein unkalkulierbares Risiko für Patient und Arzt“.
Die Kammer weist zugleich darauf hin, dass die bestehende Berufsordnung bereits weitreichende Möglichkeiten der Fernbehandlung bietet. So seien Telekonsultation, Telediagnostik und Telemonitoring Bestandteil der geltenden Berufsordnung und würden auch in Brandenburg umgesetzt.
Die Landesärztekammer Brandenburg setzt mit der Entscheidung eine Empfehlung des 121. Deutschen Ärztetags nicht um. Dieser hatte eine Änderung in der Musterberufsordnung beschlossen. Damit sollte die ausschließliche Fernbehandlung ermöglicht werden. Andere Ärztekammern wie etwa Westfalen-Lippe, Sachsen oder Bremen in anderen Bundesländern sind diesem Votum bisher gefolgt. In anderen Kammern steht die Entscheidung noch aus.
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