Ärzteschaft

Ärztekammer Baden-Württemberg kritisiert Einschränkungen für die Telemedizin

  • Montag, 5. Dezember 2016

Stuttgart – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg kritisiert jüngste Änderungen im Arzneimittelgesetz. Diese legen fest, dass Arzneimittel online oder telefonisch nicht ver­ord­net werden dürfen, wenn der Arzt den Patienten nicht kennt.

„Erfahrungen im Ausland zeigen, dass es bei der Telemedizin häufig auch um die Verord­­nung von Arzneimitteln geht. Doch das Bundesgesundheitsministerium will genau das ver­bieten lassen“, kritisierte der Kammerpräsident Ulrich Clever auf der Kammerversammlung Ende November. In der Gesetzesbegründung werde ausgeführt, dass die Re­gelung das ärztliche Berufsrecht flankiere, wonach eine ausschließliche Fernbehandlung nicht zulässig sei. „Ganz offenbar war dem Gesetzgeber unsere Neuregelung der ärztli­chen Berufsordnung gänzlich unbekannt“, sagte Clever.

Berufsordnung
In der Muster-Berufsordnung heißt es im Paragraf 7 Absatz 4: „Ärztinnen und Ärzte dür­fen individuelle ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht aus­schließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedi­zinischen Verfah­ren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.“

Aber im vergangenen Sommer hatte der Ausschuss Berufsordnung der Landesärzte­kammer eine Öffnung der Berufsordnung angeregt und die Vertreterversammlung hatte einer entsprechenden Ergänzung zugestimmt. Seither heißt es in der Berufsordnung des Bundeslandes zusätzlich: „Modellprojekte, insbesondere zur Forschung, in denen ärztli­che Behandlungen ausschließlich über Kommunikationsnetze durchgeführt werden, be­dürfen der Genehmigung durch die Landesärztekammer und sind zu evaluieren.“

Modellprojekte gefährdet
Diese Modellprojekte sieht die Kammer jetzt gefährdet. Sie hat daher die Landes­regie­rung gebeten, im Bundesrat darauf hinzuwirken, dass der Paragraf 48 des Arzneimittel­gesetzes zur Fern-Verordnung von Arzneimitteln modifiziert wird, sodass Modell­versu­che zur Fernbehandlung werden – der Bundestag hat der Neufassung des Arzneimittel­geset­zes bereits zugestimmt.

„Sollte der entsprechende Paragraf in der Länderkammer nicht mehr geändert werden, so wird sich die Bundespolitik vorwerfen lassen müssen, innovative Projekte, die eine Ver­besserung der medizinischen Versorgung zum Ziel haben, ohne Not auszubremsen“, kritisierte Clever.

hil

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung