Ärzteschaft

Modellprojekte zur Fernbehandlung: Landesärztekammer Baden-Württemberg gibt Startschuss

  • Dienstag, 28. März 2017
Arzt berät eine Patienten über den Laptop in der Videosprechstunde. /rocketclips, stock.adobe.com
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Stuttgart – Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat gestern den Startschuss zur Bewerbungsphase für Fernbehandlungs-Modellprojekte gegeben. „Erstmals in Deutsch­land gestatten wir, dass ärztliche Behandlungen ausschließlich über Kommuni­kations­net­ze durchgeführt werden“, sagte Kammerpräsident Ulrich Clever. Das werde zunächst im Rahmen von Modellprojekten geschehen. Die Kammer nehme ab sofort Bewerbungen entgegen.

Bereits im Sommer vergangenen Jahres hatte die Vertreterversammlung der Landes­ärz­te­kammer Baden-Württemberg den Weg dafür freigemacht und die ärztliche Berufs­ord­nung geändert. Seitdem gestattet diese Modellversuche zur Fernbehandlung. Diese müss­en zuvor von der Landesärztekammer genehmigt und während der Laufzeit evalu­iert werden.

Umfangreicher Kriterienkatalog

Inzwischen hat die Landesärztekammer einen umfangreichen Kriterienkatalog erarbeitet, nach dem potenzielle Bewerbungen beurteilt werden sollen. „Der Kammervorstand hat diese Verfahrensregelungen am vergangenen Wochenende einstimmig beschlossen“, sagte Clever. Eine der Bedingungen für ein Modellprojekt ist demnach beispielsweise, dass der medizinische Standard auch bei Fernbehandlungen eingehalten werden muss. Im Hinblick auf die Patientensicherheit müssten zudem die krankheits- und patientenbe­zoge­nen Umstände in die Entscheidung über Art um Umfang der Fernbehandlung einbe­zogen werden. Auch Datenschutz und Qualitätssicherung hätten „höchste Priorität“.

Vorstellen kann sich Clever im Rahmen des Modellprojektes zum Beispiel eine telefo­ni­sche Behandlung. Möglich wäre eine telefonische Anamnese und Befunderhebung – gegebenenfalls unterstützt durch via Smartphone übertragene Fotos. Auch die individu­elle Beratung und Verordnungen von Arzneimitteln und Krankschreibungen könnten te­le­fonisch erfolgen. „Selbst­verständ­lich gehört zu dem Telefonat auch die Aufklärung des Patienten über die besonderen Rahmenbedingen der ausschließlichen Fernbehand­lung“, so Clever.

Paradigmenwechsel in der ärztlichen Behand­lung

Ärztliche Fernbehandlungen und Telemedizin finden bereits heute deutschlandweit statt, jedoch ausschließlich bei „Bestandspatienten“. Die Landesärztekammer Baden-Württem­berg läute mit ihrer Neuregelung einen Paradigmenwechsel in der ärztlichen Behand­lung in Deutschland ein, zeigt sich der Kammerpräsident überzeugt.

„In anderen Ländern ist das längst Versorgungsrealität. Wir reagieren nicht zuletzt auf die große Nachfrage nach derartigen innovativen Lösungen aus den Reihen unserer Mitglieder. Und auch bei Patienten, in der Politik, bei den Krankenkassen und in der In­dustrie ist das Interesse an unserem Vorstoß riesig“, sagte Clever. Man sehe in den Mo­dellprojekten vielfältige Chan­cen für die Zukunft, gerade auch vor dem Hintergrund der Demografie und des technisch Machbaren. „Und wir gehen davon aus, dass wir mit un­serem Weg auch dem allenthalben spürbaren Ärztemangel ein Stück weit begegnen können“, so Clever.

EB

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