Ärztekammer: Bei Anwerbungen auch auf Herkunftsländer achten

Frankfurt am Main – Die Anwerbung von Gesundheitspersonal aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) darf aus Sicht der hessischen Ärzteschaft nicht zu Nachteilen in den Herkunftsländern führen.
Es gebe in Deutschland und Hessen unbestritten einen Mangel an Ärztinnen und Ärzten ebenso wie an Pflegekräften, sagte Peter Zürner, Mitglied des Präsidiums der Landesärztekammer (LÄKH). „Aber wir als reiches Land dürfen weniger privilegierten Ländern nicht das Personal wegnehmen.“
Ende vergangenen Jahres hatte sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer gegen die aktive Anwerbung von Gesundheitspersonal aus Ländern ausgesprochen, die selbst einen Mangel an diesen Fachkräften haben. Darunter fallen laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) aktuell 55 Länder.
Die internationale Rekrutierung von Gesundheitsfachkräften müsse „zwingend nach ethischen Grundsätzen durchgeführt werden“, erklärten die Delegierten. Die Migration dürfe nicht zum Nachteil der Gesundheitssysteme in den Herkunftsländern führen.
Einer Statistik der Landesärztekammer zufolge waren Ende 2022 rund 4.500 ausländische Ärzte in Hessen tätig – von rund 40.000 insgesamt.
Davon stammten 1.872 aus der Europäischen Union und fast 1.000 aus anderen europäischen Ländern. 1.109 kamen aus Asien, 365 aus Afrika. Bei einzelnen Ländern ist Syrien besonders stark vertreten.
Gezielte Anwerbekampagnen, wie es sie etwa für Pflegekräfte von den Philippinen gibt, lehnen die Delegierten der Landesärztekammer nicht grundsätzlich ab. Man müsse aber „genau hinschauen“, welche Auswirkungen solche Maßnahmen hätten, sagte Zürner.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: