Ärzteschaft

Ärztekammer Berlin betont Recht auf Krankenversicherung für alle Menschen

  • Freitag, 18. Juni 2021
/picture alliance, Sascha Steinach
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Berlin – Die Ärztekammer Berlin macht sich dafür stark, Krankenversorgung als ein Menschenrecht anzu­erkennen, das jedem Einwohner der Stadt garantiert werden müsse. In einer von der Delegierten­ver­sammlung beschlossenen Resolution appellierte die Kammer daher an den Berliner Senat, mit verläss­lichen Strukturen einheitliche Lösungen dafür zu schaffen.

Laut Ärztekammer leben in Berlin geschätzt bis zu 60.000 Menschen mit fehlendem oder unzureichen­dem Krankenversicherungsschutz. Die Folge: Betroffene erhalten oft nicht die medizinische Versorgung, die sie benötigen.

Der Kammer zufolge tragen zurzeit sowohl öffentliche Einrichtungen als auch ehren­amtliche Organisa­tio­nen die Gesundheitsversorgung der betroffenen Menschen. Für den wachsenden Bedarf bei Beratung und Versorgung seien diese aber teils unterfinanziert und personell nicht ausrei­chend besetzt.

Daher hat die Ärztekammer gefordert, mehr in die Vermittlung des Krankenversicherungsschutzes zu intensivieren, die Kapazitäten und Kompetenzen der Sozialämter zu stärken und Handlungssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

So heißt es unter anderem in der Resolution:

  • Die Clearingstelle muss unbefristet personell und finanziell ausreichend ausgestattet werden, um Ansprechpartnerin für alle hilfesuchenden Menschen zu sein.

  • Weitere Facharztgebiete und auch Kliniken müssen in die Kooperationsvereinbarung der Clearing­stelle für nicht krankenversicherte Menschen mit der Kassenärztlichen Vereinigung einbezogen wer­den.

  • Die Mitarbeiter der Sozialämter müssen zu Fragen der Krankenversicherung besser geschult wer­den, um Menschen bereits beim Kontakt im Sozialamt Wege zum vollen Krankenversicherungs­schutz aufzuzeigen.

  • Die Beweispflicht nach § 25 SGB XII „Erstattung von Aufwendungen Anderer“ muss umgekehrt werden, damit die im Gesundheitswesen handelnden Personen nicht durch bürokratische Hürden von ihrer medizinischen Arbeit abgehalten werden.

hil/sb

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