Politik

Anfragen bei UPD zeigen Defizite der Gesundheits­versorgung

  • Donnerstag, 17. Juni 2021
/UPD, von Ploetz
/UPD, von Ploetz

Berlin – Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, hat eine Auswertung der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“ (UPD) vorgelegt, den sogenannten „Patientenmonitor 2020“. Die UPD hat dafür im vergangenen Jahr rund 172.000 Beratungen heran­gezogen.

„Mit ihrer Rückmeldung macht die Patientenberatung deutlich, in welchen Bereichen unser Gesundheits­wesen noch patientenorientierter werden muss“, sagte Schmidtke gestern in Berlin. Der Monitor sei eine wertvolle Quelle für Verbes­serungspotenziale und verdiene deshalb große Beachtung bei allen Akteuren des Gesundheitswesens.

Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, hob zwei Ergebnisse der Auswertung besonders hervor: am Telefon erlassene Verwaltungsakte und fehlende Unterstützung der Krankenkassen bei der Suche nach Haushaltshilfen.

„Aus der Beratung wissen wir, dass viele Krankenkassen oft von dem Recht Gebrauch machen, den Ver­sich­erten folgeschwere Entscheidungen kurzerhand am Telefon mitzuteilen“, sagte er. Sie informierten beispiels­weise unvermittelt telefonisch darüber, dass die Krankengeldzahlung eingestellt würde.

„Versicherte wer­den durch den telefonisch übermittelten Verwaltungsakt regelrecht überrumpelt. Es fällt ihnen schwer, die Tragweite und Folgen der als informell empfundenen Anrufe zu beurteilen.“

Gleichzeitig erlebe man es vielfach, dass Krankenkassen ihre Versicherten trotz Anspruchs auf Unterstüt­zung bei der Suche nach Haushaltshilfen im Stich ließen. „In beiden Fällen mangelt es ganz offen­sicht­lich an Patienten- beziehungsweise Versichertenorientierung“, so der UPD-Chef.

Ein weiteres Defizit besteht offenbar bei der Folgeverordnung von Arzneimitteln: „So besteht der An­spruch auf das Wiederholungsrezept für die Verordnung von Arzneimitteln für die Versicherten noch immer nur auf dem Papier“, kritisierte Krumwiede.

„Es ist Versicherten nur sehr schwer vermittelbar, wenn vom Gesetzgeber beschlossene Verbesserungen, wie die Möglichkeit zur wiederholenden Abgabe von Arzneimitteln durch Verordnung von Wiederho­lungsrezepten nicht umgesetzt werden. Hier ist die Selbst­verwaltung gefordert, den Willen des Gesetz­gebers auch umzusetzen“, ergänzte Schmidtke.

Auch Informationen zu Produktrückrufen, die die Nutzer besser vor fehlerhaften Medizinprodukten schüt­zen sollten, erreichen die Betroffenen oft nicht. „Wir zeigen dies am Beispiel fehlerhafter Verhütungs­spi­ra­len aus Kupfer. Risikobewertungen und Warnungen des zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte waren den Betroffenen in der Regel unbekannt“, so Krumwiede.

hil

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