Anfragen bei UPD zeigen Defizite der Gesundheitsversorgung

Berlin – Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Claudia Schmidtke, hat eine Auswertung der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“ (UPD) vorgelegt, den sogenannten „Patientenmonitor 2020“. Die UPD hat dafür im vergangenen Jahr rund 172.000 Beratungen herangezogen.
„Mit ihrer Rückmeldung macht die Patientenberatung deutlich, in welchen Bereichen unser Gesundheitswesen noch patientenorientierter werden muss“, sagte Schmidtke gestern in Berlin. Der Monitor sei eine wertvolle Quelle für Verbesserungspotenziale und verdiene deshalb große Beachtung bei allen Akteuren des Gesundheitswesens.
Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, hob zwei Ergebnisse der Auswertung besonders hervor: am Telefon erlassene Verwaltungsakte und fehlende Unterstützung der Krankenkassen bei der Suche nach Haushaltshilfen.
„Aus der Beratung wissen wir, dass viele Krankenkassen oft von dem Recht Gebrauch machen, den Versicherten folgeschwere Entscheidungen kurzerhand am Telefon mitzuteilen“, sagte er. Sie informierten beispielsweise unvermittelt telefonisch darüber, dass die Krankengeldzahlung eingestellt würde.
„Versicherte werden durch den telefonisch übermittelten Verwaltungsakt regelrecht überrumpelt. Es fällt ihnen schwer, die Tragweite und Folgen der als informell empfundenen Anrufe zu beurteilen.“
Gleichzeitig erlebe man es vielfach, dass Krankenkassen ihre Versicherten trotz Anspruchs auf Unterstützung bei der Suche nach Haushaltshilfen im Stich ließen. „In beiden Fällen mangelt es ganz offensichtlich an Patienten- beziehungsweise Versichertenorientierung“, so der UPD-Chef.
Ein weiteres Defizit besteht offenbar bei der Folgeverordnung von Arzneimitteln: „So besteht der Anspruch auf das Wiederholungsrezept für die Verordnung von Arzneimitteln für die Versicherten noch immer nur auf dem Papier“, kritisierte Krumwiede.
„Es ist Versicherten nur sehr schwer vermittelbar, wenn vom Gesetzgeber beschlossene Verbesserungen, wie die Möglichkeit zur wiederholenden Abgabe von Arzneimitteln durch Verordnung von Wiederholungsrezepten nicht umgesetzt werden. Hier ist die Selbstverwaltung gefordert, den Willen des Gesetzgebers auch umzusetzen“, ergänzte Schmidtke.
Auch Informationen zu Produktrückrufen, die die Nutzer besser vor fehlerhaften Medizinprodukten schützen sollten, erreichen die Betroffenen oft nicht. „Wir zeigen dies am Beispiel fehlerhafter Verhütungsspiralen aus Kupfer. Risikobewertungen und Warnungen des zuständigen Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte waren den Betroffenen in der Regel unbekannt“, so Krumwiede.
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