Ärzteschaft

Ärztekammer Bremen kritisiert Pläne für Triagegesetz

  • Donnerstag, 3. November 2022
/picture alliance, Kay Nietfeld
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Bremen – In der kommenden Woche will der Bundestag eine Änderung des Infektionsschutz­gesetzes (IfSG) und damit auch das Verbot einer Ex-Post-Triage beschließen. Der Vorstand der Ärztekammer Bremen lehnt das ge­plante Verbot ab und appelliert an die Abgeordneten des Bundestags, nicht zuzustimmen.

Man unterstützte das Ziel des Gesetzes, Menschen bei knappen intensivmedizinischen Kapazitäten vor einer Be­nachteiligung aufgrund einer Behinderung, des Alters oder schweren Erkrankungen zu schützen, hieß es heute aus Bremen. Man lehn aber die geplante Umsetzung ab, insbesondere das gesetzlich vorgeschriebene Verbot der Ex-Post-Triage.

„Das widerspricht der ärztlichen Ethik“, sagte Johannes Grundmann, Präsident der Ärztekammer Bremen. „Die Entscheidung über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen können nur Ärztin­nen und Ärzte in jedem Einzelfall sorgfältig aufgrund medizinischer Kriterien treffen.“

Zentrale ärztliche Aufgabe sei es, kontinuierlich den Zustand der behandelten Patienten zu evaluieren, die Dyna­mik des Krankheitsbildes im Blick zu haben und immer wieder zu prüfen, ob in der akuten Situation eine medizi­nische Indikation zur Weiterbehandlung vorliege und ob diese Behandlung weiterhin dem Patienten­willen entspreche.

Die geplante gesetzliche Regelung mache Ärztinnen und Ärzte handlungsunfähig, so der Vorstand der Ärzte­kam­mer. „Die Sorge vor strafrechtlichen Konsequenzen wird ethisches ärztliches Handeln am Lebensende zusätzlich erschweren“, betonte Ärztekammer-Vizepräsidentin Christina Hillebrecht.

Der Bundestag will am kommenden Donnerstag (10. November 2022) über eine Änderung des Infektions­schutz­­gesetzes (IfSG), mit der der „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsge­richts Rechnung getragen werden soll.

Das Gericht hatte im Dezember 2021 vor dem Hintergrund der Coronapandemie dem Gesetzgeber aufgege­ben, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung bei Triage-Entscheidungen zu treffen, wenn intensivmedizinische Ressourcen in einer Pandemie nicht mehr für alle ausreichend zur Verfügung stehen.

EB

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