Ärztekammer Niedersachsen rät zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Hannover – Anlässlich des ersten Tags des Betreuungsrechts hat die Ärztekammer Niedersachsen (ÄKN) eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht bereitgestellt, die auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung sind. Das hat die ÄKN mitgeteilt.
Der Kammer zufolge seien sich viele Menschen nicht darüber im Klaren, dass Ehe- oder Lebenspartner oder Eltern eines volljährigen Kindes im Falle einer Erkrankung oder Behinderung ohne zuvor erteilte Vollmacht nicht ohne weiteres die Betreuung des Erkrankten übernehmen könnten.
„Die Ärztekammer Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die Initiative des Niedersächsischen Justizministeriums, auf diesen wichtigen Sachverhalt aufmerksam zu machen“, erklärte ÄKN-Präsidentin Martina Wenker. Sie empfehle deshalb, über die eigenen Wünsche und Einstellungen zu medizinischen Maßnahmen sowohl mit dem Arzt des Vertrauens als auch mit Angehörigen und anderen Vertrauten zu sprechen.
Neben dem Abfassen einer Patientenverfügung sollte mithilfe der Vorsorgevollmacht auch gleich eine Vertrauensperson festgelegt werden. Diese Person könne dann im Fall der Fälle unmittelbar die Vertretung des Erkrankten übernehmen und dem in der Patientenverfügung festgelegten Willen Geltung verschaffen.
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