Ärzteschaft

Ärztekammer Niedersachsen rät zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

  • Freitag, 20. September 2019
Patientenverfügung /Birgit Reitz-Hofmann, stock.adobe.com
Patientenverfügung /Birgit Reitz-Hofmann, stock.adobe.com

Hannover – Anlässlich des ersten Tags des Betreuungsrechts hat die Ärztekammer Nie­der­sachsen (ÄKN) eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht bereitgestellt, die auf dem aktuellsten Stand der Rechtsprechung sind. Das hat die ÄKN mitgeteilt.

Der Kammer zufolge seien sich viele Menschen nicht darüber im Klaren, dass Ehe- oder Lebenspartner oder Eltern eines volljährigen Kindes im Falle einer Erkrankung oder Be­hinderung ohne zuvor erteilte Vollmacht nicht ohne weiteres die Betreuung des Erkrank­ten übernehmen könnten.

„Die Ärztekammer Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die Initiative des Niedersächsi­schen Justizministeriums, auf diesen wichtigen Sachverhalt aufmerksam zu machen“, er­klärte ÄKN-Präsidentin Martina Wenker. Sie empfehle deshalb, über die eigenen Wünsche und Einstellungen zu medizinischen Maßnahmen sowohl mit dem Arzt des Vertrauens als auch mit Angehörigen und anderen Vertrauten zu sprechen.

Neben dem Abfassen einer Patientenverfügung sollte mithilfe der Vorsorgevollmacht auch gleich eine Vertrauensperson festgelegt werden. Diese Person könne dann im Fall der Fälle unmittelbar die Vertretung des Erkrankten übernehmen und dem in der Patien­tenverfügung festgelegten Willen Geltung verschaffen.

hil/sb

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