Vermischtes

Organspendeausweis und Patientenverfügung widersprechen sich häufig

  • Mittwoch, 20. Februar 2019
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München – Bei schweren akuten Hirnschädigungen kann es zu Unklarheiten kommen, weil manche Patienten eine Patientenverfügung und einen Organspendeausweise besitzen und diese sich mitunter widersprechen. Das berichten Wissenschaftler um Georg Marckmann, Vorstands des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin der Ludwig-Maximilians-Universität München nach einer Studie mit 236 Senioren (2019; doi: 10.1055/a-0837-0882). 

Vor einer Organspende muss der Hirntod des potenziellen Spenders festgestellt werden, was nur im Kontext einer intensivmedizinischen Behandlung erfolgen kann. Eine Patientenverfügung hatten in der Studie 54 Prozent der Teilnehmer, ihre Zustimmung der Organspende hatten 46 Prozent schriftlich oder mündlich erklärt. Insgesamt hatten 29 Prozent aller Teilnehmer beide schriftlichen Dokumente erstellt. Einige der potenziellen Spender haben mit der Patientenverfügung festgehalten, dass sie keine lebenserhaltenden Maßnahmen wünschen und lieber außerhalb einer Intensivstation sterben möchten. „Diese Konstellation birgt einen potenziellen Konflikt und bedeutet für die behandelnden Ärzte eine schwierige ethische Herausforderung“, sagte Ralf Jox aus der Arbeitsgruppe. Dieser Umstand sei vielen potenziellen Spendern nicht bewusst. Zugleich zeigte die Studie, dass vielen der Befragten das Konzept des Hirntods nicht verständlich ist.

„Unter Senioren ist die Koinzidenz von Patientenverfügung und Organspende­zustimmung nicht selten und könnte zu den niedrigen Organspenderzahlen beitragen“, vermuten die Wissenschaftler. „Unsere Studie zeigt, dass ein erheblicher Aufklärungsbedarf bei Patientenverfügung und Organspende besteht“, betonte Marckmann. „Um den Willen des einzelnen Patienten zu ermitteln, am besten auch eine ausdrückliche Priorisierung, ist ein persönliches qualifiziertes Beratungsgespräch notwendig“, forderte er.

hil

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