Ärztekammer Nordrhein fasst Grundsatzbeschlüsse
Düsseldorf – Die bevorstehenden Wahlen zum nordrhein-westfälischen Landtag am 14. Mai und zum Bundestag am 24. September dieses Jahres haben die Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO) am vergangenen Samstag geprägt. Das Ärzteparlament hat mehrere grundsätzliche Beschlüsse gefasst und damit zum Beispiel eine Einheitsversicherung abgelehnt.
„Unser deutsches Gesundheitswesen ist eines der besten der Welt und das hat auch etwas mit unserem dualen Krankenversicherungssystem zu tun“, betonte Kammerpräsident Rudolf Henke. „Eine Einheitsversicherung würde unweigerlich zu Qualitätsverlusten in der Versorgung führen, die gesetzliche Krankenversicherung wäre für die Versicherten ohne Alternative und ohne Korrektive“, so Henke weiter, der auch CDU-Bundestagsabgeordneter ist. Mit der schrittweisen Abschaffung des dualen Systems würden seiner Ansicht nach auch die verbliebenen Freiheitsgrade im Gesundheitswesen beschnitten. Das sei aber nicht im Interesse von Patienten und Ärzten.
Am dualen System der Krankenversicherung in Deutschland festhalten
Diese Ansicht teilte auch das Parlament der rheinischen Ärzte. Es fordert in ihrem mehrheitlich gefassten Beschluss die Politik auf, am dualen System der Krankenversicherung in Deutschland festzuhalten. Die private Krankenversicherung leiste einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungsqualität, weil sie es Ärzten unter anderem regelmäßig schneller ermögliche, ihren Patienten Innovationen zur Verfügung zu stellen, heißt es zur Begründung. Nur so sei ein Vergleich der Leistungen zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung möglich. Außerdem wirke dieser Dualismus als Bremse für Leistungseinschränkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Mit Blick auf die Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen lehnte das Ärzteparlament eine mögliche Beteiligung der Krankenkassen an der Finanzierung von Investitionen der Krankenhäuser ab. Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens hatte wiederholt geäußert, dass sie sich eine Beteiligung der Krankenkassen vorstellen kann. Einige von ihnen, darunter auch die Techniker Krankenkasse, hatten schon Bereitschaft signalisiert, sich künftig an Investitionen der Kliniken zu beteiligen, wollten im Gegenzug aber auch bei der Krankenhausplanung im Land mitreden. Und genau das lehnt die rheinische Ärzteschaft ab.
Sicherstellung der stationären Versorgung muss weiter in den Händen des Staates liegen
„Natürlich fordern wir auch eine ausreichende Investitionsfinanzierung“, sagte Rudolf Henke. „Allerdings ist uns keineswegs gleichgültig, woher das Geld kommt.“ Seiner Ansicht nach liegt die Sicherstellung der stationären Versorgung aus gutem Grund in den Händen des Staates. Dessen Planungsverantwortung und Finanzierungsverantwortung gehören für ihn untrennbar zusammen. „Krankenhausversorgung ist Daseinsvorsorge“, brachte er es auf den Punkt.
Die Kammerversammlung hat sich außerdem mit der umstrittenen Digitalisierung des Gesundheitswesens beschäftigt und ein Positionspapier mehrheitlich begrüßt, dass die Vorstände der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe gemeinsam erarbeitet haben. Darin sind Anforderungen an die Entwicklung und Nutzung digitaler Anwendungen aus ärztlicher Sicht benannt.
Ärzte müssen bei der Digitalisierung mitgestalten
Zu ihnen zählt auch, dass Telematik und Telemedizin die Versorgung der Patienten verbessern und Datenschutz auf höchstem Niveau gewährleistet sein muss. Laut Kammerpräsident Henke ist beim Thema Digitalisierung jetzt mehr denn je Mitgestaltung durch die Ärzte gefordert. „Sonst werden wir uns irgendwann verwundert die Augen reiben und feststellen, dass uns die Entwicklung überrollt hat und unser ärztliches Denken in der neuen Welt nicht in ausreichendem Maße vorkommt.“
Dennoch gab es auch Kritik am Positionspapier der beiden Kammervorstände. So hält Wieland Dietrich vom Ärztebündnis Nordrhein viele Punkte des Papiers „für nicht gelungen“. Für ihn seien nicht – wie im Papier beschrieben – knappe Ressourcen, Patienten und die teils große räumliche Distanz zwischen Ärzten und Patienten die Treiber für die Digitalisierung, sondern Hard- und Software-Unternehmen, die auf ein lukratives Geschäft hoffen. Außerdem werde der Eindruck erweckt, „als könnten wir mit der Digitalisierung alle Probleme im Gesundheitswesen lösen“, warnte Dietrich vor zu großen Hoffnungen.
Ablehung des Versichertenstammdatenabgleichs durch Ärzte umstritten
Christiane Groß und Sven Dreyer von der Fraktion Marburger Bund sprachen sich dafür aus, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die Freiwilligkeit für Arzt und Patient bei telemedizinischen Anwendungen gewahrt bleiben muss. Denn nur so könne Akzeptanz gelingen. Umstritten war ein Antrag des Ärztebündnisses Nordrhein, den Versichertenstammdatenabgleich durch Ärzte erneut abzulehnen.
Das Bündnis hatte ihn mit den schlechten Testergebnissen in der Testregion Westfalen-Lippe begründet. Christiane Groß plädierte dafür, den Antrag nicht zu unterstützen. „Die Tests sind erst in der Anfangsphase. Es gibt noch keine Evaluation“, sagte die Allgemeinmedizinerin und Psychotherapeutin aus Wuppertal. „Ich bin Test-Ärztin für die Stand-Alone-Lösung und weiß, wovon ich spreche“, stellte sie klar. Das Ärzteparlament entschied schließlich, den Antrag an den Vorstand zu überweisen.
Besorgt sind die rheinischen Ärzte über neue Entwicklungen in der ambulanten Versorgung, die öffentlich bislang kaum wahrgenommen würden. „Nicht mehr nur im Labor, sondern auch in der Dialyse, der Radiologie und der Augenheilkunde bilden sich konzernartige Strukturen heraus“, sagte Kammerpräsident Henke. Sie seien mit ihrer Finanzkraft in einigen Regionen bei der Übernahme von Vertragsarztsitzen dermaßen dominant, dass einzelne Interessenten kaum mehr die Chance hätten, sich vertragsärztlich niederzulassen.
Wahlfreiheit des Patienten bedroht
„Auch stellt sich die Frage, inwieweit die Wahlfreiheit der Patienten beeinträchtigt ist, wenn es in der Region nur noch einen Anbieter gibt“, verdeutlichte Henke das Problem. „In Düsseldorf werden immer Sitze in der Nephrologie aufgekauft“, berichtete Sabine Marten vom Ärztebündnis Nordrhein. „Für die Patienten heißt das: Überall das gleiche Leistungsportfolio, keine wohnortnahe freie Arztwahl und keine Zweitmeinung“, erläuterte die Düsseldorfer Allgemeinmedizinerin. In der Landeshauptstadt seien derzeit keine nephrologischen Arztsitze kaufbar.
In Burscheid, einer Kleinstadt nordöstlich von Köln, sind die beiden radiologischen Sitze von einem Konzern aufgekauft und in eine andere Stadt verlegt worden. „Dadurch findet in unserer Stadt keine radiologische Versorgung mehr statt“, berichtete Barbara vom Stein, ebenfalls Delegierte des Ärztebündnisses Nordrhein. „Da macht es keinen Spaß mehr, als Niedergelassene zu arbeiten, wenn ich mir ständig die Frage stellen muss: Wo schicke ich meine Patienten hin“, sagte die Internistin.
„Wir sollten uns für unsere Patienten gegen diese Entwicklung stellen.“ Das machte die Kammerversammlung auch und verabschiedete einen Antrag, mit dem der Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen der Selbstverwaltung aufgefordert werden, der Entwicklung Einhalt zu gebieten, indem die Größe von Konzernen in der ambulanten Versorgung begrenzt wird. Gleichzeitig sollen ärztliche Kooperationsmodelle konsequent gefördert werden.
Rabattverträgen wissenschaftlich evaluieren
Bedenken äußerte die Kammerversammlung hinsichtlich der Wirksamkeit von Rabattverträgen bei Arzneimitteln. Auch zehn Jahre nach Einführung dieser Verträge sei den Patienten der ständige Wechsel von Präparaten kaum vermittelbar. „Dieser Umstand erfordert zahllose Gespräche und Diskussionen zwischen Patienten und Heilberuflern“, kritisierten die Delegierten das Instrument zur Senkung der Arzneimittelausgaben. Das Ärzteparlament fordert daher, die Auswirkungen von Rabattverträgen wissenschaftlich zu evaluieren. Untersucht werden soll dabei, wie viel Zeit Ärzte und Apotheker für die betroffenen Patienten benötigen, und auch, ob die Patienten die ausgetauschten Medikamente wie verordnet einnehmen. Darüber hinaus soll analysiert werden, inwieweit häufige Präparatewechsel zu einem schlechteren therapeutischen Outcome führen.
Tabakwerbeverbot muss kommen
Schließlich hat die Kammerversammlung den Deutschen Bundestag aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf für ein Tabakwerbeverbot zu entscheiden. „Der Nichtraucherschutz muss ausgebaut werden“, forderte Oliver Funken von der Fraktion VoxMed. Dabei gehe es nicht mehr darum, kleine Schritte zu machen. Den künftigen Landtag von Nordrhein-Westfalen forderte das Ärzteparlament auf, die heute im Bundesland geltenden Regelungen zum Nichtraucherschutz nicht anzutasten.
„Das Rauchverbot gibt es schon für viele Orte, zum Beispiel für Kneipen und Restaurants“, sagte Rudolf Henke. Wie es durchgesetzt werde, hänge natürlich immer von dem ab, der das Hausrecht hat, betonte der Kammerpräsident. Ein generelles Rauchverbot geht seiner Ansicht nach in NRW nicht. „Aber es muss aufhören, dass jemand im Auto seine Kinder bequalmt oder andere bequalmt, die es nicht wollen.“
In der Sitzung der Kammerversammlung konnten die Delegierten auch über zwei neue Beisitzer im Vorstand der Ärztekammer Nordrhein entscheiden, nachdem Carsten König und Christian Köhne aus dem Vorstand ausgeschieden waren. Die Delegierten wählten Christiane Groß, Hausärztin, Psychotherapeutin und Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, zur neuen Beisitzerin. Die Wahl des zweiten Beisitzers wurde nach drei Wahlgängen abgebrochen. Keiner der Kandidaten hatte bis dahin das erforderliche Quorum erreicht. Das Ärzteparlament vertagte die Wahl auf seine nächste Sitzung im November.
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