Ärzteschaft

Ärztekammer Nordrhein für Nachbesserungen an Krankenhausreform

  • Dienstag, 28. Februar 2023

Düsseldorf – Vor einer Eins-zu-eins-Umsetzung der vorliegenden Vorschläge der Bundesregierung zur Kran­kenhausreform warnt die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO).

„Die Empfehlungen der Regierungskommission für eine Krankenhausreform führen in ihrer derzeitigen Aus­richtung zu einer erheblichen Ausdünnung der Krankenhauslandschaft, wie die von der Deutschen Kranken­hausgesellschaft (DKG) in Auftrag gegebene Auswirkungsanalyse zeigt,“ sagte heute Rudolf Henke, Präsident der ÄKNO.

Bleibe es bei den Vorschlägen, müssten in Nordrhein-Westfalen (NRW) beispielsweise mehr als die Hälfte der Geburtskliniken geschlossen werden, so Henke. Auch bei der Notfallversorgung drohe eine starke Ausdün­n­ung. Das liefe auf eine Ausdünnung der Versorgung und „Wartelistenmedizin“ hinaus, die man als Ärzteschaft nicht mittragen könne – die Versorgungssicherheit der Bevölkerung müsse an erster Stelle stehen.

Insbesondere appelliere man an alle Beteiligten in den Bund-Länder-Arbeitsgruppen, von der vorgesehenen Einteilung der Häuser in starre Level und daran geknüpfte Leistungsgruppen abzusehen. Zudem fordert die ÄKNO, die gesamten patientennahen Personalkosten aus den Fallpauschalen auszugliedern. Nur so ließen sich die Voraussetzungen dafür geschaffen, in den Krankenhäusern für eine stärker bedarfsorientierte und weniger erlösorientierte Personalpolitik zu sorgen.

„Krankenhausplanung kann man nicht am grünen Tisch machen, sondern sie muss von den Akteuren vor Ort gestaltet werden. Hier in NRW haben wir im Konsens eine Planungssystematik entwickelt, die einerseits zu gewollten Spezialisierungen einzelner Häuser führt, andererseits aber eine wohnortnahe und verlässliche Daseinsvorsorge durch die Krankenhäuser ermöglicht,“ sagte Henke.

Selbstverwaltung einbeziehen

Diese Vorarbeiten sollten bei den Planungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppen in den kommenden Wochen ausreichend berücksichtigt werden. Er hoffe, dass sich die Arbeitsgruppen auch der Expertise der Akteure der Selbstverwaltung bedienten, da diese am Ende von der Reform am meisten betroffen sein würden.

Auf den Aspekt der ärztlichen Weiterbildung verwies Bernd Zimmer, Vizepräsident der ÄKNO. Die gewachse­nen Strukturen zur Sicherstellung der Weiterbildung dürften durch Reformansätze nicht zerschlagen werden – schon deshalb hätten auch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte großen Interesse an einer funktionie­renden Kranken­hausplanung.

Henke kündigte an, dass die ÄKNO die vorliegenden Reformvorschläge der Regierungskommission eingehend analysieren werde. Im Rahmen einer Kammerversammlung am elften März werde man die Auswirkungen so­wohl für den ambulanten und stationären Sektor als auch für die Krankenhausplanung in NRW thematisieren. Auf dieser Basis sollen dann Eckpunkte für eine Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft aus Sicht der Ärzteschaft definiert werden.

Da eine veränderte Krankenhauslandschaft noch stärker auf eine flächendeckende Versorgung durch den ambulanten Sektor angewiesen sein werde, sei umso wichtiger, die ambulante Versorgung durch ausreichen­de Anreize zu stärken, betonte Henke.

Als eine Maßnahme zur Stärkung der ambulanten Versorgung gelte die Entbudgetierung – man erwarte eine schnelle Umsetzung. Die Wirkung der Budgetierung sei „im Kern toxisch“, weshalb man grundsätzlich aus der „um Kostendeckung ringenden Versorgung“ raus müsse. „Auch im fachärztlichen Bereich gehört die Deckelung der Budgets beendet.“

Die Ärztekammer forderte zudem erneut vom Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die zügige Novellierung der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) ein. Die derzeit gültige GOÄ bilde den me­dizinischen Fortschritt nicht mehr ab, kritisierte Henke. Hinzu komm, dass die Preise für die einzelnen GOÄ-Leistungen über Jahrzehnte hinweg nicht angepasst wurden – trotz immenser Kostensteigerungen.

„Leider erleben wir zurzeit, dass die Politik uns ein modernes Vergütungssystem verweigert, das eine zuwen­dungsorientierte Medizin mit mehr Zeit für unsere Patientinnen und Patienten erlaubt. Das muss sich ändern. Wir brauchen noch in diesem Jahr eine neue GOÄ“, so Henke. Solange diese nicht komme, werde man – „im Rahmen des geltenden Rechts“ – die Beratung der Ärzte zu Punkten wie analoge Bewertungen, höhere Steigerungssätze und abweichende Vergütungsvereinbarungen intensivieren.

aha

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