Krankenhausreform: Länder fordern Öffnungsklauseln und Finanzierung durch den Bund

Berlin – Aus einem Ergebnispapier, das Bund und Länder bei ihren gestrigen Beratungen zur Krankenhausreform nicht konsentieren konnten, geht hervor, welche Änderungswünsche die Bundesländer an den Vorstellungen des Bundes haben. Dabei geht es vor allem um Öffnungsklauseln bei den vorgesehenen Versorgungsleveln und die Finanzierung der Reform.
Die Beratungen von Bund und Ländern fußen auf den Vorschlägen der Regierungskommission, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im vergangenen Jahr eingesetzt hatte. Die Kommission schlägt unter anderem die Einführung von Versorgungsstufen vor, denen alle Krankenhäuser in Deutschland zugeordnet werden.
Um zum Beispiel das Versorgungslevel II der Schwerpunktversorgung zu erreichen, müssten die Krankenhäuser demnach bestimmte Abteilungen vorhalten, zum Beispiel eine Stroke Unit. Krankenhäuser, die eine große Geburtsklinik haben, aber keine Stroke Unit, könnten insofern das Level II nicht erreichen.
Länder fordern Öffnungsklauseln
Die Länder wünschen sich nun, in das Ergebnispapier den Satz aufzunehmen: „Die Länder erhalten unter anderem durch Ausnahmetatbestände und Öffnungsklauseln den erforderlichen Spielraum bei der Zuordnung von Krankenhäusern zu einzelnen Leveln“, wie es in einem Schreiben heißt, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. „Der Gebrauch von Ausnahmetatbeständen, Öffnungsklauseln usw. darf keine Auswirkungen auf die Zahlung der Vorhaltevergütung haben.“
Einigung zwischen Bund und Ländern besteht darin, dass die Krankenhäuser künftig eine Vorhaltevergütung für zu entwickelnde Leistungsgruppen erhalten sollen, deren Strukturvoraussetzungen sie erfüllen.
Einigkeit besteht ebenfalls darin, „dass die von der Krankenhauskommission definierten Anforderungen zur Zuordnung zu bestimmten Leveln einer Modifikation bedürfen“. Die Länder möchten darüber hinaus folgende Klarstellung in das Ergebnispapier aufnehmen:
„Insbesondere kann das Vorhalten einer Stroke Unit sowie einer Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe nicht Voraussetzung für die Zuerkennung eines Levels sein. Unabhängig davon werden den Ländern für die Zuordnung von Krankenhäusern zu den einzelnen Versorgungsstufen sowie bei der Zuordnung von Leistungsgruppen zu den Versorgungsstufen Ausnahmetatbestände und Öffnungsklauseln eingeräumt, die im weiteren Verlauf des Abstimmungsprozesses diskutiert und verbindlich festgelegt werden.“
Keine Einigung bei den Leistungsgruppen
Lauterbach hatte nach der Beratung gestern Verständnis für den Wunsch der Länder geäußert, Öffnungsklauseln bei der Definition der Versorgungslevel einzuführen. „Sonst werden sich die Strukturen zu schnell verändern und gut gewachsene Strukturen kaputt gehen“, hatte er gestern erklärt. Kein Verständnis hatte er hingegen für die Forderung der Bundesländer, auch bei den Leistungsgruppen Öffnungsklauseln einzuführen.
Der Regierungskommission zufolge sollen den Krankenhäusern künftig Leistungsgruppen mit definierten Mindeststrukturvorgaben zugeordnet werden. Nur, wenn ein Krankenhaus diese Vorgaben erfüllt, darf es die entsprechenden Leistungen noch erbringen. Es könne nicht sein, dass jedes Bundesland beispielsweise den Bereich der Nephrologie anders definiere, sagte Lauterbach. Länder fordern finanzielle Hilfe des Bundes
In dem Ergebnispapier wird darauf hingewiesen, dass die einzelnen Teilaspekte der Reform „unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer Gesamteinigung über die Grundstruktur einer Krankenhausreform“ stehe, die erst am Schluss erfolgen könne. Die Länder fordern die Aufnahme dieses Anschlusssatzes in das Papier: „Eine solche Einigung umfasst auch die notwendige finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser durch den Bund.“
Lauterbach erklärte gestern nach den Beratungen, dass Bund und Länder eigentlich das Ergebnispapier hatten abstimmen wollen. Dieses Papier werde nun aber auf der Arbeitsebene noch einmal überarbeitet.
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