Ärztekammer Sachsen-Anhalt drängt auf Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung

Magdeburg – Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt drängt darauf, die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung zu verbessern. Hintergrund ist, dass die stationäre Gesundheitsversorgung sich bekanntlich über die pauschale diagnosebezogene Vergütung von Behandlungsfällen finanziert und eine mögliche Weiterbildung darin nicht abgebildet oder gefördert wird.
„Will man eine qualitative und umfassende ärztliche Weiterbildung sicherstellen, müssen die Kosten für die ärztliche Weiterbildung in Klinik und Praxis angemessen finanziert werden“, sagte die Präsidentin der Kammer, Simone Heinemann-Meerz. Nur so könnten ausreichend zeitliche und personelle Ressourcen für Weiterbildungsassistenten zur Verfügung gestellt werden.
Die Kammerversammlung der Ärztekammer verlangt daher eine ausreichende und einheitliche Finanzierung der Weiterbildung, unabhängig von der Weiterbildungsstätte – und hat dazu einen entsprechenden Antrag für den 124. Deutscher Ärztetag formuliert. Die Kammerversammlung weist zudem daraufhin, dass das Argument, die Weiterbildung in der Praxis werde bereits gefördert, nicht stichhaltig sei.
„Facharztkompetenzen werden vermehrt sektorenübergreifend vermittelt. Der Anteil der im ambulanten Bereich absolvierten Weiterbildungszeiten wird erheblich zunehmen“, hieß es aus der Kammer. Die bisherige Regelung sehe vor, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen im fachärztlichen Versorgungsbereich bundesweit 2.000 Weiterbildungsstellen finanziell fördern können.
„Auf Sachsen-Anhalt entfallen im Jahr 2021 circa 53 Stellen, die laut Kassenärztlicher Vereinigung Sachsen-Anhalt bereits zum jetzigen Zeitpunkt nahezu ausgeschöpft sind“, so die Kammerversammlung.
„Die Finanzierung der ärztlichen Weiterbildungsstellen muss zukünftig losgelöst von einer Weiterbildungsstätte erfolgen. Im Ergebnis müssen die Gehälter der sich weiterbildenden Ärzte im ambulanten und stationären Bereich einheitlich sein und vollständig refinanziert werden“, lautet die Forderung der Kammer.
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