Ärzteschaft

Ärztekammer Schleswig-Holstein plädiert für gesundheitliche Regelversorgung Geflüchteter

  • Donnerstag, 5. September 2019
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Bad Segeberg – Geflüchtete Menschen sollten in die Normalversorgung überführt wer­den. Dafür hat sich die Ärztekammer Schleswig-Holstein ausgesprochen. Für viele sei das deutsche Gesund­heitssystem schwer zu durchschauen, sagte Kammerpräsident Henrik Herrmann im Vorfeld einer Fachtagung in Kiel zur Gesundheitsversorgung von Geflüchte­ten. Medizin und Teilhabe seien immer mit einer funktionierenden Kommunikation ver­bunden. Hier brauche es Unterstützung und Förderung.

Spätestens mit der hohen Zahl von Menschen, die 2015 und 2016 aus Kriegs- und Krisen­gebieten mit zusammengebrochener gesundheitlicher Infrastruktur nach Deutschland ge­kommen seien, sei die Zahl derer angewachsen, die nicht regulären Anteil am Gesund­heits­sys­tem hätten. „Seit ihrer Ankunft in Deutschland konnten sie oft nur durch das eh­renamtliche Engagement der Ärzteschaft und anderer Gesundheitsfachberufe gesundheit­lich versorgt werden“, betonte Herrmann.

Er fordert zudem, die psychotherapeutische Versorgung für geflüchtete Menschen auszu­bauen. Wichtig sei außerdem mehr allgemeine gesundheitliche Aufklärung der Geflüchte­ten: „Die Menschen brauchen Gesundheitskompetenzen im präventiven wie krankheitsbe­zogenen Bereich. Hier gilt es, alle zu erreichen, denn alle haben den gleichen Anspruch auf eine hochwertige und präventive Medizin“, so der Kammerpräsident.

Er betonte, die Ärzteschaft habe seit 2015 immer wieder ihr hohes Engagement und eine gut funktionierende intersektorale Zusammenarbeit bewiesen. „Für diesen Einsatz möch­te ich als Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein nochmals meinen herzlichsten Dank aussprechen“, sagte er an die Adresse der Ärzte gewandt.

Asylsuchende und Geflüchtete haben gemäß Paragraf vier und sechs des Asylbewerber­leis­tungsgesetzes in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland nur einen eingeschränkten Anspruch auf gesundheitliche Versorgung.

hil

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