Ärztekammer Schleswig-Holstein plädiert für gesundheitliche Regelversorgung Geflüchteter

Bad Segeberg – Geflüchtete Menschen sollten in die Normalversorgung überführt werden. Dafür hat sich die Ärztekammer Schleswig-Holstein ausgesprochen. Für viele sei das deutsche Gesundheitssystem schwer zu durchschauen, sagte Kammerpräsident Henrik Herrmann im Vorfeld einer Fachtagung in Kiel zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten. Medizin und Teilhabe seien immer mit einer funktionierenden Kommunikation verbunden. Hier brauche es Unterstützung und Förderung.
Spätestens mit der hohen Zahl von Menschen, die 2015 und 2016 aus Kriegs- und Krisengebieten mit zusammengebrochener gesundheitlicher Infrastruktur nach Deutschland gekommen seien, sei die Zahl derer angewachsen, die nicht regulären Anteil am Gesundheitssystem hätten. „Seit ihrer Ankunft in Deutschland konnten sie oft nur durch das ehrenamtliche Engagement der Ärzteschaft und anderer Gesundheitsfachberufe gesundheitlich versorgt werden“, betonte Herrmann.
Er fordert zudem, die psychotherapeutische Versorgung für geflüchtete Menschen auszubauen. Wichtig sei außerdem mehr allgemeine gesundheitliche Aufklärung der Geflüchteten: „Die Menschen brauchen Gesundheitskompetenzen im präventiven wie krankheitsbezogenen Bereich. Hier gilt es, alle zu erreichen, denn alle haben den gleichen Anspruch auf eine hochwertige und präventive Medizin“, so der Kammerpräsident.
Er betonte, die Ärzteschaft habe seit 2015 immer wieder ihr hohes Engagement und eine gut funktionierende intersektorale Zusammenarbeit bewiesen. „Für diesen Einsatz möchte ich als Präsident der Ärztekammer Schleswig-Holstein nochmals meinen herzlichsten Dank aussprechen“, sagte er an die Adresse der Ärzte gewandt.
Asylsuchende und Geflüchtete haben gemäß Paragraf vier und sechs des Asylbewerberleistungsgesetzes in den ersten 15 Monaten des Aufenthalts in Deutschland nur einen eingeschränkten Anspruch auf gesundheitliche Versorgung.
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