Ärztekammer übernimmt Sprachprüfungen in Baden-Württemberg
Stuttgart – Auf die Regelungen für die Fachsprachenprüfung für ausländische Ärzte hat die Landesärztekammer Baden-Württemberg hingewiesen. „Die Anmeldung für die Prüfung muss über die zentrale Approbationsbehörde des Landes, beim Regierungspräsidium Stuttgart, erfolgen, die diese Anmeldungen an die Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg weiterleitet“, informiert die Kammer.
Im Augenblick nähmen die Bezirksärztekammern Nord- und Südwürttemberg die Fachsprachenprüfungen für gesamt Baden-Württemberg ab. Mittelfristig sollen aber alle vier Bezirksärztekammern die Fachsprachenprüfungen anbieten.
Ein Arzt muss seine Patienten inhaltlich ohne weitreichende Rückfragen verstehen und sich fließend verständigen können, sodass er in der Lage ist, eine sorgfältige Anamnese zu erheben – so die Vorgabe für die Prüfungen.
Um dieses Niveau in den Prüfungen abzufragen, ist die Fachsprachenprüfung laut der Ärztekammer in drei Teilbereiche untergliedert: zunächst ein simuliertes Patienten-Arzt-Gespräch, für welches zwanzig Minuten vorgesehen sind. Im Anschluss daran muss der Prüfling über die gleiche Zeit eine Dokumentation verfassen, die seine schriftliche Ausdrucksfähigkeit unter Beweis stellen soll. Die Prüfung wird abgeschlossen durch ein Übergabegespräch von Arzt zu Arzt, in dem der Prüfling zeigen muss, dass er in der Lage ist, sich mit Kollegen fachsprachlich angemessen auszutauschen. Die Prüfungskommission setzt sich aus drei Prüfern zusammen, von denen mindestens zwei Ärzte sind.
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