Ärztekammer weist auf Komfortsignatur beim E-Rezept hin

Berlin – Die Ärztekammer Hessen appelliert an die Arztpraxen, beim elektronischen Rezept (E-Rezept) die Komfortsignatur der Praxisverwaltungssysteme (PVS) zu nutzen.
„Das E-Rezept wird erst durch die elektronische Signatur erstellt. Wenn Ärztinnen und Ärzte eine Stapelsignatur verwenden und diese erst mittags oder abends erstellen, haben ihre Patienten bis dahin kein gültiges Rezept“, sagte Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen.
Nicht selten komme es daher aktuell zu Fällen, in denen Patienten unmittelbar nach dem Arztbesuch eine Apotheke aufgesucht hätten, dort aber noch kein Rezept habe abgerufen werden können. „Die Komfortsignatur der PVS macht dagegen eine umgehende Signatur des Rezeptes möglich“, betonte Pinkowski.
Er wies zugleich darauf hin, dass das E-Rezept Ärzte und Patienten derzeit vor eine Fülle von Herausforderungen stellen würde. Nicht zuletzt bedeute es einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand in den Praxen.
Pinkowski rief den Gesetzgeber auf, die Hersteller von PVS-Systemen dazu zu verpflichten, die „Voraussetzungen für einen reibungslosen Einsatz des E-Rezepts zu schaffen“.
Unverständnis äußert er auch darüber, dass die Krankenkassen gesetzlich Krankenversicherten nicht über das seit Beginn des Jahres verpflichtende E-Rezept informiert hätten.
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