Ärzteschaft

Ärztekammer Westfalen-Lippe drängt auf neues Jugendschutzgesetz

  • Dienstag, 1. Dezember 2020

Münster – Die Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe hat die Politik aufgefordert, den Jugendschutz zu modernisieren und dazu das geplante neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) noch in dieser Legislaturperiode im Bundestag zu verabschieden.

Das Jugendschutzgesetz, das bereits im Kabinett abschließend beraten worden ist, sieht insbesondere den Schutz vor gefährlichen Auswirkungen durch digitale Bildschirmmedien vor. Die Kammerversam­m­lung betont, dass in der analogen Welt ein effektiver Jugendschutz seit Jahrzehnten außer Frage stehe.

Dies sollte nun auch im Netz umgesetzt werden. „Was offline gilt, muss auch online gelten“, sagte der Initiator des Antrags, Uwe Büsching, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin in Bielefeld. Das neue Ju­gendschutzgesetz soll Kinder und Jugendliche vor Risiken wie Mobbing, sexueller Belästigung und vor Kostenfallen schützen.

Ziel ist es unter anderem, Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen Ori­entierung zu geben. „Unser Jugendschutz ist veraltet und im Zeitalter von CD-ROM und Videokassette stehengeblieben“, sagte Familienministerin Franziska Giffey (SPD) Mitte Oktober. Mit dem neuen Ju­gendschutzgesetz sorge die Politik für Regelungen im digitalen Zeitalter.

Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ) hatte das Mitte Oktober vom Bundes­ka­binett beschlossene neue Jugendschutzrecht als unzureichend kritisiert. Wichtig sei beispielsweise eine altersbezogene Beschränkung des Zugangs zu online verfügbaren Spielen.

„Die Anbieter müssten sicherstellen, dass jeder, der ihre Spiele nutzt, ein bestimmtes Alter hat. Es braucht eine formale, technische Zugangskontrolle“, sagte der DAKJ-Generalsekretär Hans-Iko Huppertz.

Die Delegierten der Ärztekammer Westfalen-Lippe sehen die Reform positiver: Gerade weil die Gesetzes­novelle die Einrichtung einer Bundeszentrale für Kinder und Jugendmedienschutz, empfindliche Bußgel­der bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz sowie die Einbeziehung ausländischer Medienanbieter vor, wird der Jugendschutz nach Ansicht der Antragsteller „maßgeblich verbessert“.

Auch würden die neuen Risiken für Kinder und Jugendliche durch interaktive Möglichkeiten des Internets berücksichtigt. Das Jugendschutzgesetz sei „sicher nicht vollkommen, aber alles was fehlt, wird man mühelos der neu zu schaffenden Bundeszentrale für jugendgefährdende Medien übertragen können“, so die Kammerversammlung.

hil

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