Ärztekammer Westfalen-Lippe mahnt Verbesserungen bei Leichenschau und Todesfeststellung an

Münster – Ein verbessertes Qualitätsmanagement bei der Leichenschau und der Todesfeststellung hat heute die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) angeregt. Hintergrund ist der neuerliche Prozess gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels H, der gestern vor dem Landgericht Oldenburg begonnen hat. H. wird nach der Verurteilung wegen Mordes an sechs Patienten vorgeworfen, in einer beispiellosen Mordserie weitere 100 Patienten getötet zu haben.
Laut der ÄKWL ist die Zahl der durchgeführten Obduktionen im Augenblick zu niedrig. „Wenn wenigstens per Zufallsstichprobe 15 bis 20 Prozent der Verstorbenen für eine Obduktion ausgewählt würden, stiege nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass unnatürliche Todesursachen entdeckt werden“, sagte Kammerpräsident Theodor Windhorst. Eine gesicherte Aussage über die Todesursache würde auch die Patientensicherheit stärken. Wichtig sei, sich frühzeitig um die Untersuchung der Todesart zu kümmern, denn die steigende Tendenz zur Feuerbestattung mache spätere Untersuchungen unmöglich.
„Wir brauchen ein stärker fachmedizinisch unterlegtes Verfahren zur Todesfeststellung“, forderte Windhorst weiterhin. Dabei sollten Fachärzte für Rechtsmedizin und Fachärzte für Pathologie zumindest stichprobenartig einbezogen werden.
Nötig sei außerdem, bessere Rahmenbedingungen für die ärztliche Leichenschau zu schaffen und Ärzte bei dieser Aufgabe zu unterstützen. Gegebenenfalls müsse es künftig einen amtlichen Leichenbeschauer mit definierter Qualifikation geben, um die Qualität der Leichenschau zu fördern.
„Das Problem bei der Leichenschau ist nicht das übersehene Messer im Rücken. Das Problem sind die methodisch bedingten Unzulänglichkeiten durch die Verbindung von Todesfeststellung und Leichenschau mit der Erwartung, valide Angaben zur Todesursache machen zu können“, sagte Windhorst.
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