Bayerische Landesärztekammer wünscht sich bessere Vergütung für Leichenschau

München – Die Leichenschau ist in der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) „gnadenlos unterbewertet“ und muss noch vor einer Novelle der GOÄ dringend besser vergütet werden. Das hat Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), in München angemahnt.
Werde der Arzt beispielsweise durch die Polizei zu einer Leichenschau gerufen, könne er dabei lediglich den einfachen Satz der Gebührenordnung in Höhe von 14,52 Euro (Nummer 100 GOÄ) plus Wegegebühren ansetzen. Zuschläge für die Arbeit am Wochenende oder nachts könnten nicht berechnet werden, da sie in der Gebührenordnung nicht vorgesehen seien und die Abrechnung keine zuschlagsberechtigte Ziffer sei.
„Die Nummer 100 plus Wegegeld – das bildet die Anforderungen an die Todesfeststellung einfach nicht ab“, sagte Quitterer. Er plädierte bei der Leichenschau für „eine Herausnahme der Vergütung aus der GOÄ für Ärzte und für die Schaffung eines eigenen Rechtsrahmens“. Wichtig sei, dass diese verantwortungsvolle und aufwendige ärztliche Tätigkeit der Kollegen mehr Wertschätzung erfahre.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: