Sächsische Landesärztekammer will Qualität der ärztlichen Leichenschau verbessern

Dresden – Die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) hat verschiedene Maßnahmen beschlossen, mit der sie die Qualität der ärztlichen Leichenschau verbessern möchte. Hintergrund ist ein Antrag auf dem 28. Sächsischen Ärztetag, der an den Vorstand überwiesen worden war. Dieser hat die Forderungen nun ergänzt und beschlossen.
Danach will die SLÄK jetzt zusammen mit den rechtsmedizinischen Instituten in Dresden und Leipzig ein achtstündiges Curriculum zur Leichenschau entwickeln, das für alle Facharztqualifikationen in der Patientenversorgung möglichst vor der Facharztprüfung zu absolvieren ist. Die Kammer empfiehlt zudem, möglichst fünf der in einem Fünfjahreszeitraum nachzuweisenden 250 CME-Punkte in spezifischen Fortbildungen rund um die Thematik „Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung“ zu erwerben. „Viele Ärzte müssen nur selten eine Leichenschau durchführen. Daher ist es wichtig, dass die Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden“, hieß es in der Begründung des Antrages.
Wichtig sei außerdem, in den beiden rechtsmedizinischen Institute in Dresden und Leipzig mehr Personal einzustellen. Die Landesärztekammer will dies beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst einfordern. „Die Personaldecke der rechtsmedizinischen Institute ist bundesweit auf einem Tiefstand angekommen. Ohne qualifiziertes Personal ist das Gesamtproblem nicht zu lösen“, so die Begründung.
Die Kammer fordert außerdem die Leichenschau leistungsgerecht zu honorieren. „Eine Teilnovelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in diesem Punkt ist unverzichtbar“, hieß es aus Dresden. Außerdem müsse die Zahl der Obduktion deutlich erhöht werden.
„Die äußere Leichenschau ist aufgrund der begrenzten Untersuchungsmöglichkeiten zwangsläufig mit vielen Unsicherheiten behaftet. Eine sichere Bestimmung von Todesart und Todesursache ist daher häufig nicht allein durch die äußere Leichenschau zu gewährleisten und bedarf einer zusätzlichen inneren Leichenschau (Obduktion)“, hieß es. Wichtig sei, dass die Kostenfrage für die Entscheidung des Arztes bezüglich der Anordnung einer Obduktion keine Rolle spielen dürfe.
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