Ärzteschaft

Ärztekammern in NRW begrüßen Reform der Krankenhausplanung

  • Freitag, 9. Oktober 2020
/upixa, stockadobecom
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Düsseldorf/Münster – Die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe haben die von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) initiierte Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen (NRW) begrüßt.

Ziel der Reform ist es, die Planung künftig nicht mehr nach Krankenhausbetten auszu­richten, sondern nach medizinischen Leistungen. Dadurch soll unter anderem die Vorhal­tung von Überkapazitäten in Ballungsgebieten zielgenau abgebaut werden. Gestern wur­de das entsprechende Gesetz in 1. Lesung im Landtag von NRW beraten.

„Die COVID-19-Pandemie hat uns den Wert unserer starken Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen deutlich vor Augen geführt“, erklärte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke. „Diese Stärke müssen wir ausbauen und zukunftsfest machen.“

Deswegen sei es richtig, dass die neue Planung auf eine noch bessere Strukturierung, auf sinnvolle Aufgaben­teilung und auf mehr Kooperation der Krankenhäuser untereinander und mit den nieder­gelassenen Ärzten setze. „Mit Blick auf die ländlichen Regionen ist es gut, dass das Land weiter am Prinzip der ortsnahen Versorgung festhält“, so Henke.

Gehle: Krankes DRG-System reformieren

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Johannes Albert Gehle, betonte: „Die COVID-19-Pandemie hat die Bedeutung der Intensivmedizin und der Infektiologie neu ins Blick­feld gerückt. Die neue Systematik der Krankenhausplanung schafft die Voraus­setzungen dafür, diese Bereiche konsequent zu stärken.“

Zu einer neuen Krankenhausplanung gehöre aber auch eine entsprechende Krankenhaus­investitionsfinanzierung und die überfällige Reform des DRG-Systems in der Kranken­haus­­­vergütung.

„Wir begrüßen es, dass Nordrhein-Westfalen die Mittel für die Krankenhausinvestitionen deutlich aufgestockt hat“, erklärte Gehle. „Das darf kein Einmaleffekt bleiben, sondern muss Kontinuität erhalten.“

Zugleich müsse sich Nordrhein-Westfalen auf Bundesebene entschieden für eine Reform des diagnosebezogenen Fallpauschalensystems (DRG) ein­setzen. So könne die neue Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen zu einer dauerhaften Erfolgsgeschichte werden.

Zudem bewertete Gehle positiv, dass der Sachverstand der Ärztekammern künftig bereits früher in den Planungsprozess einfließen könne.

fos

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