Politik

Neuer Krankenhausplan: Laumann präsentiert Entwurf für Nordrhein-Westfalen

  • Freitag, 20. August 2021
Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen /picture alliance, Rolf Vennenbernd
Karl-Josef Laumann (CDU), Gesundheitsminister von Nordrhein-Westfalen /picture alliance, Rolf Vennenbernd

Düsseldorf – Der neue Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) nimmt Formen an. So befasst sich seit heute der Landesausschuss für Krankenhausplanung mit dem neuen Plan, dessen Ent­wurf Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) vor Journalisten vorstellte.

Grundlage der Planung ist darin nicht mehr das Krankenhausbett, sondern es sollen nun medizinische Leistungsbereiche sein, die sich an den Fachgebieten der ärztlichen Weiterbildungsordnung orientieren.

Den Leistungsbereichen sind wiederum Leistungsgruppen zugeordnet, in denen konkrete medizinische Leistungen anhand von Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS-Codes) dargestellt und mit be­stimmten Qualitätsindikatoren verknüpft werden.

In den Feststellungsbescheiden, die die Krankenhäuser am Ende erhalten, wird festgeschrieben, welche konkreten Leistungen die Häuser erbringen dürfen und welche Qualitätsindikatoren sie dabei einhalten müssen.

Laumann: Ruinösen Wettbewerb verhindern

Mit der Reform der Krankenhausplanung will NRW auf die Probleme des Landes in der stationären Ver­sorgung reagieren, die das Gesundheitsministerium heute so darstellte: hohe Krankenhausdichte – be­sonders in den Ballungsräumen, Fachkräftemangel in der Pflege und der Ärzteschaft, wirtschaftlich schwierige Lage vieler Krankenhäuser sowie ein teils unkoordinierter, kontraproduktiver Wettbewerb.

„Wir müssen die Fälle künftig so verteilen, dass wir eine flächendeckende Versorgung behalten und die Krankenhäuser durch die Zuweisung von Leistungsbereichen zugleich die Möglichkeit haben, ihr Haus wirtschaftlich zu führen“, sagte Laumann.

„Wir wollen dabei keine betonierte Krankenhausplanung. Wir wollen den ruinösen Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern verhindern, aber den Menschen noch eine Wahlfreiheit in der Region lassen, sodass sie in erreichbarer Nähe unterschiedliche Angebote wahrnehmen können.“

Flächendeckende Vorhaltung der Intensivmedizin

Teil des neuen Krankenhausplans ist auch eine Bedarfsprognose für das Jahr 2024, die die Basis für die Auswahl der Kapazitäten und die Zuweisung an die jeweiligen Krankenhäuser bildet. Zudem sollen 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten ein Krankenhaus erreichen können.

Als Ergebnis der COVID-19-Pandemie schreibt der Plan eine flächendeckende Vorhaltung der Intensiv­me­dizin fest und weist Abteilungen für Lungenheilkunde wieder im Krankenhausplan aus.

Für den 29. September ist eine Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Landtags vorgesehen. Das Ministerium geht davon aus, dass das parlamentarische Verfahren Ende des Jahres 2021 abgeschlossen ist.

Spätestens Anfang 2022 sollen dann die regionalen Planungsverfahren eingeleitet werden, bei denen die jeweilige Bezirksregierung auf die Krankenhäuser zugeht und die Planungsprozesse dadurch be­gin­nen.

Das Ministerium geht davon aus, dass diese Planungsverfahren das ganze Jahr 2022 in Anspruch nehmen werden, sodass die Feststellungsbescheide Ende 2022 oder Anfang 2023 verschickt werden können. Lau­mann betonte, dass die Bezirksregierung am Ende des Planungsverfahrens einen Vorschlag mache, dass die Regierung jedoch die Entscheidung treffe.

„Krankenhausplan wird zu spürbaren Veränderungen führen“

In die Erarbeitung des neuen Krankenhausplans waren von Beginn an alle beteiligten Akteure auf der Landesebene mit einbezogen: von den Ärztekammern über die Krankenhausgesellschaft bis zu den Kran­kenkassen. In der angestrebten Ausgestaltung wird der Plan dabei von allen Seiten mitgetragen.

„Der Krankenhausplan wird zu spürbaren Veränderungen in Nordrhein-Westfalen führen“, sagte der Präsi­dent der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Jochen Brink. „Den notwendigen Veränderungen versperren wir uns dabei nicht. Der Krankenhausplan wird aber nur funktionieren, wenn er entsprechend finanziell unterfüttert ist.“

Denn jede Klinik, die geschlossen werde, und jedes Krankenhaus, das geschlossen werde, koste Geld. Für die Akzeptanz der Veränderungen sei es unerlässlich, dass die Landesregierung dieses Geld bereitstelle.

Gehle: Kooperation statt Konkurrenz

Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Johannes Albert Gehle, begrüßte, dass die künftige Kran­ken­hausplanung detaillierter sein solle als die bisherige. „Die Medizin hat sich weiterentwickelt und spezialisiert. Die Ärztekammern haben dieser Entwicklung mit neuen Qualifikationen in der Weiterbil­dung Rechnung getragen“, sagte Gehle.

Auch der künftige Krankenhausplan geht aus seiner Sicht mit breit aufgestellten Leistungsbereichen einerseits und spezialisierten Leistungsgruppen andererseits genau in diese Richtung und gibt einen sinnvollen Rahmen vor, innerhalb dessen dann die regionalen Planungskonzepte erarbeitet werden.

Besonders wichtig sei es dabei, dass eine regionale Krankenhausplanung die Zusammenarbeit der Kran­kenhäuser fördere: „Kooperation statt Konkurrenz. Sinnvolle Spezialisierung in gemeinsamer Absprache statt alle machen alles. Genau das ist im Sinne der Patienten“, betonte Gehle.

„Der neue Krankenhausplan bietet eine Grundlage dafür, wohnortnahe Grundversorgung auf der einen Seite und sinnvolle Spezialisierung auf der anderen Seite gerade auf regionaler Ebene wieder in Ein­klang zu bringen.“

Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, begrüßte die in der neuen Planung vorgesehe­nen Qualitätsparameter. „Aus unserer Sicht hängt die medizinische Qualität der Krankenhausversorgung ganz entscheidend von einer angemessenen Ausstattung der Abteilungen mit den richtig qualifizierten ärztlichen Kolleginnen und Kollegen ab“, sagte Henke.

„Die wird es künftig nur geben können, wenn eine gute ärztliche Weiterbildung auch bei zunehmender Spezialisierung möglich bleibt. Daher begrüßen wir die im Entwurf vorgesehene Ausrichtung der Kran­kenhausplanung an der ärztlichen Weiterbildungsordnung und plädieren dafür, Weiterbildungsverbünde zwischen Standorten der Spezialversorgung und solchen der Regelversorgung verbindlich vorzugeben.“

Auch die Krankenkassen befürworten die Reform. „Nicht jedes Krankenhaus macht alles gleich gut. Experten wissen das und können entsprechend reagieren. Medizinische Laien sind hingegen auf eine verlässliche Unterstützung angewiesen“, sagte Matthias Mohrmann, Mitglied im Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg.

„Für sie ist es erforderlich, dass die Krankenhausplanung künftig die Qualität zum Maßstab macht. Da­durch ändern sich Versorgungsschwerpunkte und Rollen vieler Kliniken.“ Eine flächendeckende Versor­gung bleibe dabei ein unverrückbarer Eckpfeiler, gerade auf dem Land.

Aktuell seien 350 Krankenhäuser im Krankenhausplan enthalten, wie das Ministerium erklärte. Vor zehn Jahren seien es noch gut 400 gewesen. Für den Abschluss der Reform gebe es dabei ausdrücklich keine Zielgröße, die am Ende erreicht werden solle. Denn „es geht nicht um eine Verringerung von Kranken­haus­standorten“, betonte das Ministerium, „sondern um eine Verbesserung der Zusammenarbeit.“

fos

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