Ärztekammern in NRW prüfen mögliche Coronaverstöße von Ärzten

Düsseldorf/Münster – Die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen haben bisher etwa 170 Beschwerden über Ärzte und Ärztinnen im Umgang mit der Coronapandemie geprüft.
Dabei ging es teilweise um die rechtliche Auslegung von Coronaschutzverordnungen, in anderen Fällen aber auch um Coronaleugner in der Ärzteschaft, wie die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe mitteilten.
Näher geprüft habe die Kammer Nordrhein unter anderem Fälle, in denen Ärzte Blankoatteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt, gegen die Coronaschutzverordnung verstoßen oder die Gefahren der Erkrankungen heruntergespielt hätten.
Bei 24 Beschwerden bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe gehe es um Coronaleugner, also „insbesondere diejenigen, die die Existenz von Corona in Abrede stellen“, teilte die Kammer mit. 15 weitere Beschwerden beträfen Impfgegner in der Ärzteschaft.
Ein Teil der Verfahren sei eingestellt worden, hieß es aus Westfalen-Lippe. „In einem Fall ist mittlerweile durch die Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verdachts der Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse erhoben worden.“
Bei der Kammer Nordrhein ist in drei Fällen ein berufsgerichtliches Verfahren beantragt worden, wie eine Sprecherin mitteilte. In einem Fall sei Strafanzeige erstattet worden. Bei berufsrechtlichen Verstößen von Ärzten seien prinzipiell Mahnungen, Rügen mit oder ohne Geldstrafen und berufsgerichtliche Maßnahmen möglich.
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