Ärzteschaft warnt vor Legalisierung von Cannabis

Berlin – Der 125. Deutsche Ärztetag (DÄT) steht einer Legalisierung von Cannabis kritisch gegenüber. Er warnte heute insbesondere vor den möglichen Risiken für die Gesundheit der Konsumierenden und den möglichen Folgen für die medizinische Versorgung.
Es gebe aus mehreren Ländern Hinweise, dass es im Zuge einer Legalisierung von Cannabis zu einem Anstieg des Konsums sowie zu einer Zunahme cannabisbedingter Notaufnahmen komme. Auch zeige sich in diesen Ländern ein erhöhter psychiatrischer Behandlungsbedarf, heißt es in einem heute mehrheitlich beschlossenen Antrag.
Zu bedenken sei zudem ein zu erwartender Anstieg cannabisbedingter tödlicher Verkehrsunfälle und Suizide. „Die Legalisierung verharmlost auch die gesundheitlichen Gefahren, negativen Folgen und Langzeiteffekte des Cannabiskonsums für Kinder und Jugendliche“, betonte der DÄT.
Die deutsche Ärzteschaft regte zudem erneut an, dass der Bund ein Forschungsprogramm zu möglichen Indikationen, Wirkungen und Nebenwirkungen eines medizinischen Einsatzes der Cannabispflanze auflegt. Bereits der 122. Deutsche Ärztetag 2019 hatte sich wegen der unzureichenden Studienlage dafür ausgesprochen.
„Dies wird weiterhin für dringend erforderlich erachtet, um Ärztinnen und Ärzten eine größere Sicherheit bei der Verschreibung und Patientinnen und Patienten bei der Einnahme entsprechender Medikamente zu geben“, meinen die Delegierten. Aufgrund bislang nicht ausreichender wissenschaftlicher Erkenntnisse fehle es an einem Indikationskatalog für die Verordnung von Cannabisarzneien und -blüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung.
Christoph Freiherr Schoultz von Ascheraden und Paula Hezler-Rusch, beide Abgeordnete der Landesärztekammer Baden-Württemberg, warben bei der gestrigen Aussprache dafür, im Verlauf der zu erwartenden gesellschaftlichen Diskussion und Gesetzgebung zur Regulierung des Cannabiskonsums konstitutiv und vorrangig ein Präventionsprogramm für Jugendliche unter Mitwirkung der zuständigen wissenschaftlichen Fachgesellschaften zu erarbeiten.
Betroffene junge Menschen, Erstkonsumierende und Gelegenheitskonsumierende dürften jedoch nicht in die Illegalität gedrängt werden, warnte Erik Bodendieck, Präsident der Sächsischen Ärztekammer.
Der Besitz geringer, noch zu definierender Mengen von Cannabis sowie anderer Drogen dürfe zukünftig nicht mehr durch das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) strafbewehrt sein, sondern sollte als Ordnungswidrigkeit mit einer Beratungsauflage geahndet werden, meinte bei der heutigen Abstimmung auch der 125. DÄT.
Betroffenen solle die Möglichkeit gegeben werden, sich frühzeitig in Beratung und bei Bedarf zeitnah in eine suchttherapeutische Behandlung zu begeben. Eltern müssten die Möglichkeit erhalten, sich ohne Angst vor Sanktionen für ihre Kinder an Ärzte und Beratungseinrichtungen zu wenden.
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