Ärzteschaft

Ärztetag für Pränataltests auf Trisomien als Kassenleistung

  • Freitag, 31. Mai 2019
/Kamon Wongnon, stock.adobe.com
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Münster – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte künftig generell die Kos­ten für Pränataltests auf Trisomie 21, 13, 18 und die Beratung als Kassenleistung be­zahlen. Dafür hat sich der 122. Deutsche Ärztetag in einem Beschluss ausgespro­chen.

Die Frage über die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden, erklärten die Abgeordneten des Ärztetages. Der Zugang zu den Tests müsse aber mit entspre­chender Beratung begleitet werden, sodass eine informierte Entscheidung getroffen werden könne. „Eine ausreichende Beratung der Schwangeren muss zwingend ge­währleistet werden“, so der Ärztetag.

Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte bereits im April dieses Jahres betont, dass der Zugang zu den Tests für alle Versicherten gleichberechtigt möglich sein müsse. Notwendig sei zudem eine breite gesellschaftspolitische Diskussion darüber, wie die Gesellschaft mit Krankheit und Behinderung umgeht.

Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung müssten verbessert, be­stehende Barrieren abgebaut und eine gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen wie im sozialen Bereich müsse durch entsprechende Förder- und Betreuungsangebote sicher­gestellt werden. Dazu gehöre auch ein klares Bekenntnis zur Unterstützung von Men­schen mit Behinderung und deren Familien.

may/EB

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