Ärztetag für Pränataltests auf Trisomien als Kassenleistung

Münster – Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) sollte künftig generell die Kosten für Pränataltests auf Trisomie 21, 13, 18 und die Beratung als Kassenleistung bezahlen. Dafür hat sich der 122. Deutsche Ärztetag in einem Beschluss ausgesprochen.
Die Frage über die Entscheidung, ein behindertes Kind zu gebären und zu pflegen, dürfe nicht vom Geldbeutel der werdenden Eltern abhängig gemacht werden, erklärten die Abgeordneten des Ärztetages. Der Zugang zu den Tests müsse aber mit entsprechender Beratung begleitet werden, sodass eine informierte Entscheidung getroffen werden könne. „Eine ausreichende Beratung der Schwangeren muss zwingend gewährleistet werden“, so der Ärztetag.
Der Vorstand der Bundesärztekammer hatte bereits im April dieses Jahres betont, dass der Zugang zu den Tests für alle Versicherten gleichberechtigt möglich sein müsse. Notwendig sei zudem eine breite gesellschaftspolitische Diskussion darüber, wie die Gesellschaft mit Krankheit und Behinderung umgeht.
Die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung müssten verbessert, bestehende Barrieren abgebaut und eine gleichberechtigte Teilhabe im beruflichen wie im sozialen Bereich müsse durch entsprechende Förder- und Betreuungsangebote sichergestellt werden. Dazu gehöre auch ein klares Bekenntnis zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Familien.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: