Ärztetag für Stärkung der Rehabilitation

Bremen – Der 126. Deutsche Ärztetag 2022 sieht die Rehabilitation neben der Prävention, der Kuration und der Palliation als eine Kernaufgabe des ärztlichen Handelns. Es müssten tragfähige Strukturen auf unterschiedlichen Ebenen aufgebaut werden, um effektiv Menschen mit Fähigkeitseinbußen zur Teilhabe unterstützen zu können, betonten die Delegierten in einem mit großer Mehrheit verabschiedeten Beschluss.
Konkret müsste nach ihrer Ansicht insbesondere die mobile aufsuchende Rehabilitation flächendeckend etabliert sowie Konzepte der Langzeitrehabilitation mit adäquater Finanzierung gestärkt werden.
Obwohl erstere eine gesetzliche Grundlage in Paragraf 40 Sozialgesetzbuch V (SGB V) aufweise und dazu Rahmenempfehlungen durch die Krankenkassen vorliegen würden, erfolge der Ausbau dieser Rehabilitationsform außerordentlich schleppend, bedauerte der Ärztetag.
Für eine umfassend zielorientierte Versorgung und Begleitung im Genesungsprozess seien rehabilitative Konzepte jedoch in jeder Krankheitsphase wichtig, sagte Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Vor allem die rehabilitative Behandlung von Patienten bei sehr komplexen Krankheitsbildern und Funktionsstörungen sei oft umfangreich, zeitaufwendig und gehe häufig über die Möglichkeiten und Aufgaben der Krankenbehandlung in der Akutversorgung hinaus.
„Die Rehabilitation muss als Gesundheitsstrategie und als klinisch-praktisches Fach einen festen Bestandteil des universitären Medizinstudiums darstellen“, forderte Matheis. Jeder Arzt und jede Ärztin werde im beruflichen Alltag damit konfrontiert.
„Die Grundlagen hierzu wurden im Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin 2.0, dem Gegenstandkatalog und dem Entwurf der Novelle der Approbationsordnung bereits gelegt“, erklärte Matheis. Die derzeitige Situation an den medizinischen Hochschulen werde der Notwendigkeit jedoch noch nicht gerecht.
Der 126. Deutsche Ärztetag in Bremen setzte sich deshalb mit einem Beschluss dafür ein, dass die Physikalische und Rehabilitative Medizin integraler Bestandteil von Studium, Forschung und Lehre wird. Noch herrsche ein „eklatanter Mangel“ an Lehrstühlen für dieses Gebiet an den Fakultäten, kritisierte der Kammerpräsident.
Ferner setzte sich das Ärzteparlament für eine flächendeckende Einführung der im Pargraf 39 Absatz 1 Satz 3 SGB V vorgesehenen Frührehabilitation im Akutkrankenhaus ein. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, Klinikträger und Kostenträger forderte er auf, solche Abteilungen mindestens an Krankenhäusern der Maximalversorgung zu etablieren und die Frührehabilitation im Akutkrankenhaus bedarfsgerecht und indikationsübergreifend zu ermöglichen.
„Wir als Hausärzte sind abhängig von einer guten Rehabilitation“, sagte Thomas Lipp von der Sächsischen Landesärztekammer. In einigen Phasen sei das die beste Versorgung der Patienten und erleichtere die Weiterbehandlung durch die Hausärzte.
Nötig sei auch die Schaffung der Position eines ärztlichen Rehabilitationsbeauftragten in jedem Krankenhaus, meinten die Delegierten. Dazu solle das Entlassmanagement umfassend realisiert und um die Beschreibung der Rehabilitationsbedarfe ergänzt werden. Unabdingbar sei auch eine zeitgleiche Stärkung der Sozialdienste, und zwar durch einen verbindlichen ausreichenden Stellenschlüssel in allen Bundesländern.
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