Ärztetag für zügige Reform des Medizinstudiums

Essen – Bund und Länder sind aufgerufen, die Reform der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) zügig voranzubringen. Eine Verschiebung der Umsetzungsfrist auf 2027 sei „nicht hinzunehmen“, betonte heute der 127. Deutsche Ärztetag.
In einem entsprechenden Beschluss der Ärztetagsdelegierten heißt es, zukünftige Ärztinnen und Ärzte bedürfen einer modernen und praxisnahen Ausbildung an Patienten.
Im Rahmen des Reformprozesses gelte es zudem, die Bedingungen der Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJ) zu verbessern. Dafür müsse zwingend eine Differenzierung zwischen Krankheitstagen und Fehlzeiten sowie eine faire und einheitliche Mindestaufwandsentschädigung der Medizinstudierenden im PJ gewährleistet werden.
In der aktuellen Fehlzeitenregelung sind lediglich 30 Fehltage vorgesehen – krankheitsbedingte Fehlzeiten finden keine Berücksichtigung, wie im Beschluss betont wird. Die derzeitige Möglichkeit, nur individuell Härtefallanträge zu beantragen, stelle eine „nicht annehmbare Unsicherheit“ und einen unverhältnismäßigen Aufwand dar.
Im Sinne der Patientensicherheit, der Gesundheit der Medizinstudierenden und der Ausbildungsqualität müssten Krankheitsausfälle aus dieser Regelung ausgegliedert werden, so die Delegierten.
Im Rahmen einer verbesserten PJ-Ausbildung gelte es insbesondere auch, eine bundesweit verpflichtende PJ-Aufwandsentschädigung noch vor Inkrafttreten in der Approbationsordnung zu verankern. Diese solle mindestens dem BAföG Höchstsatz entsprechen.
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