Ärztetag will Stimm- und Antragsrecht im G-BA

Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) sollte im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) perspektivisch als Trägerorganisation aufgenommen werden. Dafür soll sich der Vorstand der BÄK auf Bundesebene einsetzen, wie aus einem Beschluss hervorgeht, den der 125. Deutsche Ärztetag heute angenommen hat.
Hintergrund der Aufforderung ist, dass die Bundesärztekammer derzeit kein Träger des G-BA ist und lediglich an den Sitzungen teilnehmen kann und Stellungnahmen abgeben darf. Ein Stimm- oder Antragsrecht hat die BÄK nicht. Beides sei aber „essenziell“, um ärztlichen und wissenschaftlichen Sachverstand in die Entscheidungen des G-BA einzubinden, heißt es.
Der G-BA bestimmt als wichtigstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen durch verbindliche Richtlinien, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Krankenversicherte beanspruchen können.
Träger des G-BA sind derzeit der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).
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