Ärzteschaft

Ärztetag will Stimm- und Antrags­recht im G-BA

  • Dienstag, 2. November 2021
/Sceenshot, DÄ
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Berlin – Die Bundesärztekammer (BÄK) sollte im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) perspektivisch als Trägerorganisation aufgenommen werden. Dafür soll sich der Vorstand der BÄK auf Bundesebene einsetzen, wie aus einem Beschluss hervorgeht, den der 125. Deutsche Ärztetag heute angenommen hat.

Hintergrund der Aufforderung ist, dass die Bundesärztekammer derzeit kein Träger des G-BA ist und ledig­lich an den Sitzungen teilnehmen kann und Stellungnahmen abgeben darf. Ein Stimm- oder An­trags­recht hat die BÄK nicht. Beides sei aber „essenziell“, um ärztlichen und wissenschaftlichen Sach­verstand in die Entscheidungen des G-BA einzubinden, heißt es.

Der G-BA bestimmt als wichtigstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesund­heits­wesen durch verbindliche Richtlinien, welche medizinischen Leistungen gesetzlich Krankenversich­erte be­anspruchen können.

Träger des G-BA sind derzeit der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

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