Ärztevertreter fordern Erhalt der Tarifpluralität
Berlin/Dortmund/Jena/Köln – Ärztevertreter haben davor gewarnt, die Tariffreiheit von Krankenhausangestellten zu beschneiden. Angesichts der von der Politik geplanten Einheitstarife für jedes Krankenhaus wiesen die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) und die Landesärztekammer Thüringen zudem auf das grundgesetzlich geschützte Recht der freien Gewerkschaftswahl hin.
„Die Gewerkschaften müssen sich gemeinsam dem Ansinnen der Arbeitgeberverbände entgegenstellen, die Tarifbindung der Beschäftigten weiter zu schwächen“, forderte MB-Vorsitzender Rudolf Henke. Die jüngsten Drohungen der kommunalen Arbeitgeberverbände, Betriebe aufzuspalten oder zu privatisieren, zielen seiner Ansicht nach auf eine Zersplitterung der Tariflandschaft zum Nachteil aller Arbeitnehmer in diesem Land. Schon jetzt hätten 42 Prozent der Beschäftigten keinen Anspruch auf tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen.
Ingo Flenker, 2.Vorsitzende des Marburger Bundes NRW/RLP, warf der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) „organisierte Tarifflucht“ vor. „Die Arbeitgeberverbände wollen offensichtlich mit radikalen Forderungen aus der hierzulande bewährten sozialen Marktwirtschaft ausbrechen“, kommentierte der MB-Bezirksvize.
Wie weit diese arbeitnehmerfeindliche Zersplitterung allein im Krankenhaussektor schon geraten sei, zeige die Tarifvertrags-Bilanz des MB: Demnach schloss die Ärztegewerkschaft in ihrer über 60-jährigen Geschichte bislang über 160 Tarifverträge für angestellte Ärzte in Kliniken ab.
Währenddessen macht sich auch die Landesärztekammer Thüringen für einen Erhalt der Tarifpluralität stark. Die Kammer kritisierte das Bestreben der Großen Koalition, künftig nur noch einen Tarifvertrag pro Klinik zu akzeptieren, als hochproblematisch. Vor allem angesichts des in Thüringen weiter anhaltenden Ärztemangels hält der Kammervorstand den Erhalt der Tarifpluralität für unverzichtbar: „Die Attraktivität der Arbeit in unseren Krankenhäusern hängt insbesondere für jüngere Kollegen davon ab, dass sie selbst bestimmen können, wer ihre Arbeitsbedingungen aushandelt“, betonte Sebastian Roy, Vizepräsident der Landesärztekammer und MB-Vorsitzender in Thüringen. Er befürchtet zudem, dass die Einführung der Tarifeinheit keinesfalls zur Stärkung des Betriebsfriedens beitrage, sondern aufgrund der Zunahme einzelvertraglicher Regelungen eher das Gegenteil eintreten werde.
„Es muss das gemeinsame Ziel aller Gewerkschaften sein, tariflose Zustände zu überwinden. Das geht nur, in dem die Bedeutung selbstbewusster, tarifmächtiger Gewerkschaften stärker ins Bewusstsein der Arbeitnehmer gerückt wird“, betonte MB-Chef-Henke. Die von den Arbeitgeberverbänden geforderte gesetzliche Verordnung der Tarifeinheit diene wie auch die Aufspaltung von Betrieben letztlich dazu, die freie gewerkschaftliche Interessenvertretung in den Betrieben zu hintertreiben und das Streikrecht der Arbeitnehmer einzuschränken.
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