Ärztliche Vorgesetzte sollen auf gesundheitliches Wohl der Mitarbeiter achten

Münster – Die Abgeordneten des 122. Deutschen Ärztetags in Münster haben die Bundesärztekammer (BÄK) aufgefordert, die Aufnahme folgenden Satzes in die (Muster-)Berufsordnung zu prüfen: „Ärztinnen und Ärzte als Vorgesetzte haben im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht im besonderen Maße das gesundheitliche Wohl ihrer nachgeordneten ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten.“
Das Thema Arztgesundheit war auf dem Ärztetag Schwerpunktthema. Die Delegierten wollen damit ein Zeichen setzen. Sie halten es für unverzichtbar, dass Ärzte auf die eigene Gesundheit und die der Kollegen achten und gemeinsam für gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern und Arztpraxen eintreten. An die Arbeitgeber im Gesundheitswesen appellierten sie, deutlich stärker als bisher für gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Zudem kritisierte der Deutsche Ärztetag heute, dass es im Zusammenhang mit der Beurteilung und Behandlung von Patienten, insbesondere bei der Abschiebung von Asylbewerbern und deren Kindern, in den letzten Jahren mehrfach zu Verstößen gegen die ärztliche Berufsordnung und das Genfer Gelöbnis gekommen sei. Dies schade nicht nur dem einzelnen Patienten, sondern es werfe auch ein schlechtes Licht auf den ärztlichen Berufsstand insgesamt. Das notwendige Vertrauen in die Neutralität und Professionalität ärztlichen Handelns sei dadurch bedroht.
Deshalb erinnerte der Ärztetag die Ärzte daran, dass ärztliches Handeln auch im Rahmen von Inanspruchnahmen durch Behörden an den ethischen und medizinischen Grundsätzen ausgerichtet sein müsse, die in den Berufsordnungen der Ärztekammern und im Genfer Gelöbnis niedergelegt sind. „Entsprechende Tätigkeiten sollen nicht ohne entsprechende persönliche Vorbereitung übernommen werden“, betonten die Abgeordneten. „Verstöße gegen diese Grundsätze sind durch die jeweils zuständige Berufsaufsicht der ärztlichen Selbstverwaltung entsprechend zu ahnden.“
Einen Antrag, mit dem alle Ärzte über eine Ergänzung der (Muster-)Berufsordnung dazu verpflichtet werden sollten, finanzielle oder sonstige geldwerte Zuwendungen von Herstellern von Arznei- und Hilfsmittel oder von Medizinprodukten über eine dafür vorgesehene Stelle offenzulegen, überwiesen die Abgeordneten an den Vorstand der Bundesärztekammer.
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